Unser Beitrag zum Fusionskontrollhandbuch 2017 von The Legal 500
Am 11. Oktober ist der deutsche Beitrag zum Fusionskontrollhandbuch 2017 von Legal 500 entschieden (Link für gebührenfreien Download). Der Beitrag befasst sich mit den wichtigsten praktischen Fragen zur Fusionskontrolle in Deutschland und geht insbesondere auch auf die Neuerungen ein, welche durch die 9. GWB-Novelle vom 9. Juni 2017 eingeführt wurden.
Der Beitrag wurde von Dr. Christoph Peter und Dr. Kim Manuel Künstner verfasst, unseren Experten für die deutsche und europäische Fusionskontrolle. Gemeinsam können sie auf eine Reihe erfolgreicher Transaktionen verweisen. Hierzu zählen insbesondere die Freigabe des Bundeskartellamtes für den Zusammenschluss der Nummer 1 und 3 der Welt im Bereich der Halbleiteranlagenherstellung, die Beteiligung einer chinesischen Investorengruppe an Hotellketten in Europa, die Vertretung von Apple vor dem Bundeskartellamt bei der Gründung eines Patentpools, die Übernahme eines Photo Stock Anbieters durch Adobe, die Beteiligung eines japanischen Unternehmens an deutschen Kraftwerken, diverse Zusammenschlüsse in der Automotive-, Baustoff- und Chemiebranche auf EU- und nationaler Ebene.
Daneben vertritt SR. auch die Interessen dritter Parteien in Zusammenschlussverfahren, zuletzt etwa beim Erwerb der Mehrheitsbeteiligung der Airbus Safran Launchers an Arianspace vor der EU-Kommission.
Dr. Christoph Peter studierte in München. Er ist seit 2003 im Kartellrechtsressort von SR. tätig. 2006 wurde er zum Partner ernannt. Er berät in allen Bereichen des Kartellrechts. Schwerpunkte sind u.a. die Koordination von multijurisdiktionalen Unternehmenszusammenschlüssen, die Beratung von Unternehmenskooperationen und Verbänden, und die Vertretung von Unternehmen in Bußgeldverfahren vor dem Bundeskartellamt, der EU Kommission und EuG / EuGH.
Dr. Kim Manuel Künstner studierte in Heidelberg und Barcelona. Er ist seit 2013 als Rechtsanwalt im Kartellrechtsressort von SR. tätig und berät in allen Bereichen des deutschen und europäischen Kartellrechts sowie der Fusionskontrolle, insbesondere auch zu Kartellschadensersatzverfahren, Vertrags- und Vertriebsgestaltungen sowie der Kommunikation zwischen Herstellern und Handel.