Ablösung tarifvertraglicher Regelungen durch Vereinbarungen mit Betriebsrat erfolgreich verteidigt
SR. verteidigt erfolgreich die Ablösung tarifvertraglicher Regelungen bei American Express Global Business Travel, GBT III B.V. durch Vereinbarungen mit dem Betriebsrat sowie Gesamtzusagen vor dem Arbeitsgericht München.
Bei American Express Global Business Travel, GBT III B.V. galten aufgrund eines Betriebsübergangs für alle im Jahr 2015 Beschäftigten die Tarifverträge des Reisegewerbes. Nach umfassenden Verhandlungen mit dem Betriebsrat München hat das Unternehmen mit diesem eine Betriebsvereinbarung sowie eine Regelungsabrede abgeschlossen. Ergänzende Regelungen sind in eine Gesamtzusage aufgenommen worden. Hiermit hat das Unternehmen den Beschäftigten ermöglicht, die tarifvertraglichen Regelungen zu festen Wechselterminen durch neue Bestimmungen einschließlich einer Regelung zur leistungsorientierten Vergütung freiwillig abzulösen. Hiervon haben bereits eine Reihe von Mitarbeitern – auch in anderen Regionen mit vergleichbarer Vorgehensweise – Gebrauch gemacht.
Nachdem ver.di mit dem Versuch, einen Haustarifvertrag abzuschließen, erfolglos war, hat es gegen diese Vorgehensweise ein Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht München anhängig gemacht. Diesem Vorgehen hat nun die 11. Kammer des Arbeitsgerichts München unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Burmeister-Bießle eine Absage erteilt. Es hat bestätigt, dass die vom Unternehmen gewählte Vorgehensweise und die dahinterstehende Rechtsauffassung durch die Literatur und Rechtsprechung inhaltlich getragen und damit in jedem Fall im Bereich des Vertretbaren ist. Ein Anspruch aus § 23 Abs. 3 BetrVG als einzig mögliche Anspruchsgrundlage ist daher vom Arbeitsgericht München verneint worden.
Das Unternehmen ist sowohl bei den Verhandlungen mit dem Betriebsrat als auch im gerichtlichen Verfahren von Schulte Riesenkampff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Petra Ostmann vertreten worden. Die Vertretung des Betriebsrats erfolgte jeweils von Apitzsch, Schmidt, Klebe, Frau Prof. Marlene Schmidt.
ver.di wurde von den Rechtsanwälten Huber Mücke Helm, Herrn Matthias Mücke vertreten.
Petra Ostmann, Fachanwältin für Arbeitsrecht, ist seit 1995 Rechtsanwältin, Gründungspartner der Kanzlei SR. und leitet das arbeitsrechtliche Ressort. Neben speziellen Projekttätigkeiten wie Restrukturierungen und Transaktionen betreut sie verschiedenste internationale und nationale Mandanten, schwerpunktmäßig im kollektiven Arbeitsrecht.