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Newsflash Kartellrecht vom 17. Oktober 2017

Tapeten-Kartell zu Millionenstrafe verurteilt.

Aufgrund von Preisabsprachen zwischen Tapetenherstellern wurden diese vom Bundeskartellamt bereits 2014 mit Millionenbußgeldern belegt. Zwei Kartellanten legten hiergegen Beschwerde beim OLG Düsseldorf ein. Dieses hat nunmehr die Bußgelder weiter erhöht. Das Gericht hatte keine Zweifel, dass die Hersteller in zwei Runden Preiserhöhungen von jeweils rund fünf Prozent auf dem deutschen Markt durchgesetzt haben. Der vorsitzende Richter spricht von einem Hardcore-Kartell, und hat bereits zu verstehen gegeben, dass Kartellgeschädigte darauf warten, Kartellschadensersatz von den Tapetenherstellern zu verlangen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/preisabsprachen-tapeten-kartell-zu-millionenstrafe-verurteilt-a-1172620.html

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Bundeskartellamtspräsident Mundt über Problematiken zwischen Tech-Riesen und Einzelhandel.

Laut Angaben seines Präsidenten, Andreas Mundt, wird sich das Bundeskartellamt vermehrt dafür einsetzten, den deutschen Einzelhändlern den Zugang zu Online-Kunden zu vereinfachen. Bis jetzt gibt es immer wieder Schwierigkeiten für die Händler, da die Hersteller oftmals den Handel auf Plattformen wie Amazon einschränken oder gar verbieten. Zudem soll sich etwas an Amazons Richtlinien ändern, die den Verkäufern untersagen ihre Produkte auf anderen Plattformen günstiger anzubieten. In Zukunft sollen Händler die freie Wahl haben, wo sie ihre Produkte vertreiben und Verbraucher, wo sie diese erwerben. Andreas Mundt weist zudem auf die Wichtigkeit des Kartellamts und des Wettbewerbsschutzes hin, welches essentiell für einen funktionierenden Markt sei.

http://www.businessinsider.de/andreas-mundt-so-wehrt-sich-das-kartellamt-gegen-amazon-und-facebook-2017-10

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Niederlande: Zivilgericht sieht in Verbot von Nike über Amazon zu verkaufen keinen Kartellrechtsverstoß.

Ein Zivilgericht in den Niederlanden kam zu dem Ergebnis, dass Nike nicht gegen das Kartellrecht verstößt, wenn es seinen Vertriebskunden verbietet, Ware über Drittplattformen wie Amazon zu veräußern. Das Gericht schließt sich damit ausdrücklich der Ansicht des Generalanwalts Nils Wahl an, der dem Europäischen Gerichtshof in einer Vorabentscheidungssache des OLG Frankfurt ebenfalls empfiehlt, entsprechende Drittplattformverbote für mit dem Kartellrecht vereinbar zu bewerten. Das Urteil kann in Niederländisch hier abgerufen werden:

https://uitspraken.rechtspraak.nl/inziendocument?id=ECLI:NL:RBAMS:2017:7282

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Ist das Wettbewerbsregister „die Todesstrafe für Unternehmen“?

Im Rahmen einer Veranstaltung des BDI äußerte sich der Präsident des Bundeskartellamtes zum neueingeführten Wettbewerbsregister und bezeichnete dieses als „Bombe mit enormer Sprengkraft“. Zudem sei für Unternehmen, die von öffentlichen Ausschreibungen abhingen, zu befürchten, dass Eintragungen in das Wettbewerbsregister eine „Todesstrafe“ mit existenzvernichtender Wirkung bedeuteten.

http://www.handelsblatt.com/my/finanzen/steuern-recht/recht/neues-wettbewerbsregister-eine-bombe-mit-enormer-sprengkraft/20461830.html?share=twitter&ticket=ST-11211920-iep2T6QhBQYdG2yJYGdb-ap2

Mehr Informationen zum Wettbewerbsregister erhalten Sie hier: https://www.schulte-lawyers.com/schulteblog/2882017


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