Fußball schauen während der Arbeitszeit - Erlaubt? Geduldet? Verboten?
Freitag, 14. Juni 2024, 21:00 Uhr, Deutschland – Schottland
Mittwoch, 19. Juni 2024, 18:00 Uhr, Deutschland – Ungarn
Sonntag, 23. Juni, 21:00 Uhr, Deutschland – Schweiz
Auch wenn die Daten und Anstoßzeiten der DFB-Elf bei der Fußball EM 2024 für die meisten Arbeitnehmer (hoffentlich) wenig Überschneidungen mit den normalen Arbeitszeiten aufweisen sollten, gibt es doch noch genug andere Spiele und Mannschaften auf die man einen Blick werfen kann:
Schaffen es die mit Superstars mehr als ausreichend besetzten Franzosen eine funktionierende Mannschaft zu formen?
Bringen die Engländer ihre vorhandenen Pferdestärken auch endlich einmal bei einem großen Turnier auf die Straße?
Wie schlägt sich die talentierte Mannschaft der Türkei?
Oder gibt es eine Überraschungsmannschaft wie die griechische Mannschaft 2004?
Bei den Anstoßzeiten von Spielen der EM um 15:00 Uhr stellt sich also die Frage:
Darf ich während der Arbeitszeit Fußball schauen?
Wie so häufig bei juristischen Themen gibt es hier einen klaren Grundsatz, zu dem es im Einzelfall Ausnahmen geben kann.
Fußball schauen während der Arbeitszeit: Grundsätzlich nicht erlaubt.
So viel vorweg, Fußball schauen während der Arbeitszeit stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen dar und ist somit verboten.
Nach dem zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer abgeschlossenen Arbeitsvertrag schuldet der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit seine Arbeitsleistung. Wer in diesem Zeitraum ein Fußballspiel anschaut, ist dadurch zu sehr abgelenkt und ein vernünftiges Arbeiten ist nicht möglich.
So sieht dies auch die Rechtsprechung. Das Arbeitsgericht Köln urteilte am 28.08.2017 (Az.: 20 Ca 7940/16), dass eine Abmahnung gegenüber einem Arbeitnehmer rechtmäßig ist, der während seiner Arbeitszeit ein Fußallspiel auf seinem Computer ansah. Dem Gericht reichte es für die Bejahung einer Ablenkung von der Arbeit aus, dass dem Arbeitnehmer lediglich ein Zeitraum von 30 Sekunden nachgewiesen werden konnte, in dem er das Spiel schaute.
Diese Rechtsprechung baut auf der des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main aus dem Jahr 2011 (Urt. v. 09.02.2011 – 7 Ca 4868/10) auf, nach der eine Kündigung eines Arbeitnehmers, der während der Arbeitszeit Fußball geschaut hatte, für unwirksam erklärt wurde. Dies gilt zumindest, wenn keine einschlägige, vorausgegangene Abmahnung vorliegt.
Von dem dargestellten Verbot am Arbeitsplatz Fußball zu konsumieren ist grundsätzlich auch die Möglichkeit umfasst, die Spiele im Radio zu hören oder einen Live-Ticker im Internet oder auf dem Smartphone zu lesen. Auch hier gilt aufgrund der damit verbundenen Ablenkung von der Arbeit ein Verbot.
Wo kann es Ausnahmen geben?
Hat der Arbeitgeber in der Vergangenheit das Radiohören im Büro zwar erlaubt, bezieht sich diese Erlaubnis meist nur auf das Hören von Musik, da diese als „Hintergrundmusik“ die Arbeitnehmer nicht derart von der Arbeit ablenkt, wie das Mitverfolgen einer Fußballspielübertragung.
Lediglich in Fällen, in denen der Arbeitgeber den Angestellten die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit erlaubt, kann der Arbeitnehmer den Spielstand während der Arbeitszeit über einen Ticker oder ähnliches abrufen. Dieses Abrufen darf jedoch nicht länger dauern als die sonstige (kurze) private Nutzung des Internets, die vom Arbeitgeber erlaubt und geduldet ist.
Eine weitere Möglichkeit, Anstoßzeiten und Arbeitszeiten zu vereinbaren, resultiert aus flexiblen Arbeitszeiten. Hat der Arbeitnehmer lediglich Kernarbeitszeiten oder Erreichbarkeitszeiten, die nicht mit den Zeiten der Übertragung des Fußballspiels kollidieren, kann die Arbeit während der Übertragung unterbrochen und danach fortgesetzt werden. Jedoch sollte diese Möglichkeit aus Gründen der Rechtssicherheit im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden.
Fazit.
Leider für alle Fußball-Fans, ist das Schauen oder Hören von Fußballspielen während der Arbeitszeit verboten.
Um gegebenenfalls doch die Möglichkeit zu haben, Spiele der jeweils unterstützten Nationalmannschaft anzusehen, sollte im Vorfeld die Kommunikation mit dem Arbeitgeber gesucht werden, so dass es im Nachhinein nicht zu Streitigkeiten kommt.
Wir von SCHULTERECHTSANWÄLTE. drücken Ihnen und Ihrer Nationalmannschaft für das Turnier die Daumen.