NIS-2- und BSIG-konforme IT Sicherheitsschulungen für Geschäftsleitungen und Führungskräfte.

Geschäftsleitungen und Führungskräfte tragen eine gesetzlich verankerte Verantwortung für Informationssicherheit und Datenschutz. Mit unseren NIS-2 und BSIG-konformen Schulungen vermitteln wir das notwendige Wissen, um Risiken zu erkennen, regulatorische Vorgaben zu erfüllen und fundierte Entscheidungen für die Sicherheit Ihres Unternehmens zu treffen.

Eine große Gruppe von Menschen sitzt in einem Konferenzraum oder im Auditorium und hört einem Vortrag zu, der von einem sichtlich sprechenden Mann auf der Bühne gehalten wird.

Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht (BSI-Gesetz) gelten klare Schulungspflichten für Geschäftsführer und Vorstände: Mindestens alle drei Jahre ist eine mindestens vierstündige Schulung zur IT- und Informationssicherheit verpflichtend.

  • Geschäftsleitungen von Unternehmen, die NIS-2 bzw. dem BSIG unterfallen, sind verpflichtet, sich im Bereich der Informationssicherheit schulen zu lassen.

  • Der Gesetzgeber geht von mindestens vierstündigen Schulungen aus. Diese müssen spätestens alle 3 Jahre durchgeführt werden.

  • Die Durchführung der Schulungen muss dokumentiert werden.

  • Symbolbild eines Dokuments mit einem Dollarzeichen und einer Fahne, sowie ein Stempelklaue.

    Verstöße gegen die Schulungspflicht sind bußgeldbewehrt und können Haftungsfolgen auslösen.

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