Bauindustrie.

Seit jeher ist SCHULTE RECHTSANWÄLTE. kompetenter Ansprechpartner für die gesamte Bauindustrie. Gleich ob Bauunternehmen, Baustoffhersteller oder Groß- und Einzelhandel: unsere Mandanten wissen, dass sie uns die Funktionsweise ihrer Industrie nicht erst erklären müssen. So schafft unsere Beratung die Grundlage für die Verwirklichung der wirtschaftlichen Ziele unserer Mandanten. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir Gemeinschaftsunternehmen, Arbeitsgemeinschaften, Vertriebs- und Pachtverträge sowie Betriebsvereinbarungen. Unsere Complianceprogramme schützen Sie zudem umfassend vor Behördenermittlungen, z.B. wegen Fragen des Mindestlohns oder möglicher Kartellrechtsverstöße. Außerdem beraten unsere Experten Sie in allen Fragen rund um das Wettbewerbsregister.

Finanzdienstleister.

Regulatorische Vorgaben und digitaler Wandel determinieren das Geschäft der Banken, Finanzdienstleister und Versicherungen. Egal ob Mobile Payment, Konditionenvereinheitlichungen, genossenschaftliche Strukturen oder Pooling-Lösungen, SCHULTE RECHTSANWÄLTE. stellt sicher, dass Sie weder bei der Abstimmung mit anderen Marktteilnehmern noch über Verbände in kartellrechtlich schwieriges Fahrwasser gelangen. Zudem beraten Sie unsere Anwälte zu allen Fragen rund um Datenschutz und IT-Verträge sowie im Rahmen Ihrer Transaktionstätigkeiten.

Kreativ- und Digitalwirtschaft.

Innovative Geschäftsmodelle, neue Designs, Prototypen und Produktideen; wir begleiten unsere Mandanten bei der Konzeption, in der Umsetzung und bei der Verwertung. Wir prüfen Konzepte, sichern diese durch Auswahl und Umsetzung maßgeschneiderter Schutzrechtsstrategien ab, begleiten die Markteinführung, gestalten rechtssichere Internetauftritte mit passenden Rechtstexten und verteidigen die Innovationen sowie den Marktanteil gegen Nachahmer, national und international gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien im Ausland.

Darüber hinaus unterstützt SCHULTE RECHTSANWÄLTE. Unternehmen bei der Lizensierung und dem Einkauf von Kreativ- und IT-Dienstleistungen. Gemeinsam mit unseren Mandanten gestalten wir Projekte in jeder Stufe, egal ob Scoping, Ausschreibung, Verhandlung oder Durchführung.

Life Sciences.

Technologietransfer, Spezialisierungsvereinbarungen, F&E-Kooperationen, Gründung von Gemeinschaftsunternehmen, Zugang zu Vorprodukten: das Beratungsspektrum von SCHULTE RECHTSANWÄLTE. ist ebenso vielfältig wie das Tätigkeitsfeld unserer Mandanten aus den Bereichen Chemie, Pharma und Health Care. Unsere Praxisgruppe Life Science profitiert von langjähriger Erfahrung.



Mobilitätsdienstleister.

Supply-Chain-Management, Just-In-Time, Outsourcing und Logistiklastenhefte sind für SCHULTE RECHTSANWÄLTE. gängige Beratungsfelder. Zu unseren Mandanten gehören Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs, Logistikunternehmen, Anbieter von Geschäftskundenreisen, Reiseveranstalter und Unternehmen der Touristikbranche.

Unser Leistungsspektrum erstreckt sich von der arbeitsrechtlichen Beratung, der Erstellung von Logistik- und Frachtverträgen bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen, zum Beispiel aus Logistikverträgen.

Transaktionen.

Die individuelle Betreuung unserer Mandanten zeichnet SCHULTE RECHTSANWÄLTE. bei Transaktionen aus. Bei internationalen Transaktionen greifen wir auf ein breites und bewährtes Netzwerk an befreundeten ausländischen Kanzleien zurück. Einer unserer Schwerpunkte liegt in der Begleitung von französischen Unternehmen bei ihrer strategischen Entwicklung auf dem deutschen Markt. Unsere Expertise umfasst insbesondere den Kauf von Anlagevermögen (Asset Deal), die Übernahme von Geschäftsanteilen (Share Deal), die Gründung von Joint Ventures, die Ausgliederung von Unternehmensanteilen (Carve-Out), Restrukturierungen, Verschmelzung und Umwandlung von Unternehmen.

Vertrieb/Handel/E-Commerce.

Im digitalen Zeitalter verändern sich Funktionen und Teilnehmerfeld in Vertrieb und Handel: Hersteller richten eigene (Web-)Shops ein, Händler füllen ihre Regale mit Handelsware. SCHULTE RECHTSANWÄLTE. berät ressortübergreifend zu allen hiermit verbundenen Fragen. Von der Prüfung und Gestaltung der B2B- IT- und Endkundenverträge, über Datenschutz, Kennzeichnungspflichten und die kartellrechtskonforme Gestaltung des Vertriebs (Plattformverbote, Meistbegünstigung, etc.) bis hin zur vollumfassenden Beratung der Einrichtung eines Webshops, bieten unsere spezialisierten Anwälte passgenaue Beratung.