Newsflash Kartellrecht vom 6. November 2017.
Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen DOSB ein.
Das Bundeskartellamt prüft, ob der Deutsche Olympische Sportbund die Eigenvermarktung seiner Athleten missbräuchlich behindert. Eine Beschwerde des Bundesverbandes der deutschen Sportartikelindustrie, sowie eine Vielzahl an kritischen Presseartikeln bezüglich der Regel 40 der offiziellen IOC-Charta führten zu dem derzeitigen Verfahren. Die seit Jahren heftig umstrittene und als unfair kritisierte Regel 40 § 3 der IOC Charta besagt, dass Athleten während der Olympischen Spiele weder ihren Namen, ihr Bild, noch ihre sportlichen Leistungen für Werbezwecke nutzen dürfen, was zu einer drastischen Einschränkungen Ihrer Werberechte führt.Das Bundeskartellamt wies darauf hin, dass derartige Verfahren, sofern ein kartellrechtlicher Verstoß vorliegt, mit einer Abstellungsverfügung abgeschlossen werden können.
Europäische Gericht annulliert Freigabe der EU - Kommission hinsichtlich niederländischer Kabelfusion in 2014.
Die Europäische Kommission muss ihre in 2014 getroffene Freigabe der Kabelfusion zwischen den größten niederländischen Kabelanbietern UPC und Ziggo neu überprüfen. Damit ist die Klage des früheren Monopolisten in den Niederlanden, KPN, vor dem Europäischen Gericht (EuG) erfolgreich. KPN warf der Kommission vor, die fehlenden Bedenken gegen vertikale Effekte der Fusion nicht hinreichend begründet zu haben. Insbesondere befürchtete KPN negative Folgen im Hinblick auf die Einspeisung von Sportbezahlfernsehsender. Der Vorgang zeigt, dass Drittbeschwerden durch Wettbewerber, Kunden oder Lieferanten in Fusionskontrollverfahren erfolgreich sein können. Die Kommission gab an, momentan eine sorgfältige Prüfung durchzuführen und ist zuversichtlich, die Entscheidung aufrecht erhalten zu können.
U.S.A.: Klage gegen Restaurantketten wegen Preisabsprachen bei neuem trinkgeldlosen System.
In einer von einem unzufriedenen Gast initiierten Sammelklage werden verschiedene Restaurants beschuldigt, sich auf illegale Weise zusammengeschlossen zu haben, um ein trinkgeldloses System einzuführen und gleichzeitig eine Preiserhöhung von 20% zu erreichen. Die Absprachen sollen nicht nur zwischen einzelnen Restaurants passiert sein, sondern auch unter anderem mit großen Gesellschaften, wie der Union Square Hospitality Group. Die Angeklagten erklären ihr Verhalten damit, dass das neue System Gerechtigkeit unter dem Personal erzielen soll. Die Klägerseite sieht dies jedoch eher als Vorwand, um höhere Gewinne zu erzielen, auf Kosten von Arbeitnehmern und Gästen.
https://sf.eater.com/2017/10/11/16459358/lawsuit-tip-free-collusion-conspiracy
Dr. Kim Manuel Künstner berät Unternehmen in allen Fragen des Kartellrechts.