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Dr. Kim Manuel Künstner.

Partner.

Neue Mainzer Straße 28
60311 Frankfurt am Main

T: +49 69 900 26-871
F: +49 69 900 26-999
E: kim.kuenstner@schulte-lawyers.com

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Über.

Dr. Kim Manuel Künstner berät als Mitglied des Kartellrechtsressorts nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des deutschen und europäischen Kartellrechts sowie der Fusionskontrolle. Im Rahmen seiner Tätigkeiten vertritt Herr Künstner Unternehmen in kartellrechtlichen Bußgeldverfahren der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamtes. Hierzu zählt auch die Vertretung betroffener Unternehmen vor dem Europäischen Gericht und dem Europäischen Gerichtshof.

Daneben bietet Herr Künstner Compliance-Beratung insbesondere für digitale Märkte und die Lebensmittelindustrie. Seine Beratung erstreckt sich u.a. auf die rechtsichere Einführung und Umsetzung von Künstlicher Intelligenz, den Schutz vor bzw. die Beseitigung von Cyberangriffen. Er ist Mitherausgeber des Werkes Plattform-Governance und Recht und Co-Host des Compliance-Podcasts RECHTSANWALTER & LEBENSKÜNSTNER.

Seine Expertise ist auch in der Verbands- und Politikberatung gefragt. So ist er regelmäßig Sachverständiger im deutschen Bundestag, z.B. zu Fragen des Digital Markets Act, der 11. GWB-Novelle oder der Umsetzung der Richtlinie über unfaire Handelspraktiken. Daneben erstellt er regelmäßig rechtliche Gutachten, z.B. zur das NRW-Umweltministerium zu fairen Preisen in der Lebensmittelwertschöpfungskette oder zur rechtlichen Möglichkeit der Entflechtung des Amazon-Konzerns für Lobby-Control.

Im Bereich der Fusionskontrolle berät Herr Künstner zu nationalen, europäischen und weltweiten Zusammenschlussvorhaben vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission, zuletzt etwa den Zusammenschluss zweier weltweit führenden Anlagenbauer in einem komplexen und multijurisdiktionalen Zusammenschlussverfahren, welches nach 12 Monaten im Hauptprüfverfahren durch das Bundeskartellamt freigegeben wurde.

Zudem bietet Kim Manuel Künstner auch Rechtsrat zu allen Fragen der kartellrechtskonformen Vertragsgestaltung. Dies umfasst sowohl die Eingehung bzw. Auflösung von Kooperationsformen konkurrierender Unternehmen (z.B. Gemeinschaftsunternehmen, Arbeitsgemeinschaften) als auch Vertriebs- und Handelsbeziehungen (Gestaltung von Sonderangeboten, Belieferungsansprüche, Rabattsysteme bei marktbeherrschenden Unternehmen).

Weiterhin vertritt Herr Künstner Unternehmen im Rahmen von kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen unter anderem auch im Pflanzenschutzkartell und hält bei Mandanten Vorträge und Schulungen zum Thema der kartellrechtlichen Compliance.

Vita.

Kim Manuel Künstner, Jahrgang 1981, studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Universitat de Barcelona. Nach dem ersten Staatsexamen verfasste Herr Künstner am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Müller-Graff (Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg) eine Dissertationsschrift im Bereich des deutschen und europäischen Kartellrechts, die mit der Note „summa cum laude“ bewertet wurde. Promotionsbegleitend arbeitete Kim Manuel Künstner als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Düsseldorfer Büro einer internationalen Großkanzlei sowie am Institut für das Recht der Europäischen Union an der Universität zu Köln. Im Rahmen seines Referendariats absolvierte er die Wahlstation im Kartellrechtsressort einer internationalen Großkanzlei in Köln. Herr Künstner ist seit März 2013 bei SCHULTE RECHTSANWÄLTE. tätig, seit 2018 als Partner.

Veröffentlichungen.

Kommentierung der §§ 47a-I GWB u. §§ 72-96 GWB, Schulte/Just, Kartellrecht, 2. Auflage (2015).

"Die Anwendung des kartellrechtlichen Anzapfverbots im Lebensmitteleinzelhandel und darüber hinaus", Wirtschaft und Wettbewerb (WuW) 2015,  S. 1093-1104.

"Die AGB-konforme Gestaltung der Pauschalierung von Kartellschadensersatzansprüchen", Der Betrieb 2015, Heft 38, S. 2191 - 2195 (zusammen mit Herrn Dr. Michael Dallmann, LL.M.).

"Kartellrechtliche Überprüfung der Fortbildungssysteme von Berufskammern", Zeitschrift für Wettbewerbsrecht (ZWeR) 2014, S. 184 - 202.

"Die Geoblocking-Verordnung: kleiner Schritt für digitalen Binnenmarkt", Der Betrieb 2018, Heft 05, S. M4 - M5.

GRUR 2019, 36 Preissetzung durch Algorithmen als Herausforderung des Kartellrechts.

NJW 2019, 17 Kartellverfolgung per Algorithmus.

Plattform-Governance und Recht, Künstner/Louven (Hrsg.), 1. Auflage (2024).

Digitale Veröffentlichungen auf dem SCHULTEblog.

Schwerpunkte.

  • Kartellrecht (Missbrauchskontrolle, Kartellschadensersatz, Fusionskontrolle, Kooperations-, Vertriebs- und Vertragsgestaltungen)
  • Compliance-Beratung (z.B. Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Lieferkettengesetze, Hinweisgeberschutz, Green-Claims)
  • Interne Ermittlungen
  • Compliance-Schulungen
  • Mandate.

    • Kartellzivilverfahren (z.B. einstweilige Verfügungen auf Weiterbelieferung) und Kartellschadensersatzverfahren (z.B. Mehl, Zucker, LKW, Badezimmerausstattungen)
    • Lebensmittelunternehmen laufend zu Preisempfehlungen, Rabatt- und Aktionsgestaltung, Category Management, etc.
    • Fusionskontrolle im Krankenhausbereich
    • Cyberattacken auf Industrieunternehmen

    Sprachen.

    Deutsch, Englisch, Spanisch