Arbeitsrecht.

Das Arbeitsrechtsressort von SCHULTE RECHTSANWÄLTE. berät in- und ausländische Unternehmen unterschiedlichster Größenordnung und Branchen sowie leitende Angestellte in allen aufkommenden Fragen des Arbeitsrechts.

Das Team ist stolz auf die vielen langjährigen, dauerhaften Mandatsbeziehungen. Hierdurch ist es dem Team im besonderem Maße möglich, den dortigen HR-Verantwortlichen als kompetenter, unternehmensnaher Berater jederzeit zur Verfügung zu stehen. Sowohl im Rahmen dieser Dauerberatung als auch auf Projektbasis hat das Arbeitsrechtsressort besondere Expertise in der arbeitsrechtlichen Begleitung bei Veränderungsprozessen, Transaktionen und Restrukturierungen. Nicht nur hier, sondern auch im sonstigen, kollektiven Arbeitsrecht hat das Team umfassende Erfahrung in der Verhandlung mit den Arbeitnehmervertretern sowie dem Umgang mit etwa insoweit aktiven Gewerkschaften. Das Arbeitsrechts-Team von SCHULTE RECHTSANWÄLTE. gestaltet außerdem regelmäßig mit seinen Mandanten, Instrumente der Personalentwicklung und -steuerung sowie Arbeitszeitregelungen und Vergütungssysteme, sei es ganz klassisch oder im Rahmen von neueren, zum Beispiel agilen Personalführungstools. Wir unterstützen unsere Mandanten umfassend, von der der Planung bis zur praktischen Einführung einschließlich der Verhandlung mit den Betriebsräten.

Dabei blicken wir über den rein rechtlichen Tellerrand hinaus: So erarbeiten wir im Rahmen von Restrukturierungen gemeinsam mit unseren Mandanten Argumentationsstrukturen, um notwendige Prozesse möglichst reibungslos umzusetzen und frühzeitig richtig aufzugleisen. Wir unterstützen natürlich bei der Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen einschließlich Tarifsozialplänen. Aufgrund einer solchen guten und strukturierten Vorbereitung lassen sich gerichtliche Auseinandersetzungen im Nachgang zu derartigen Maßnahmen oftmals vermeiden. Natürlich führen wir aber für unsere Mandaten auch arbeitsgerichtliche Prozesse.

Ein weiterer Schwerpunkt des Arbeitsrechtsteams liegt im Beschäftigtendatenschutz, aktuell in den erforderlichen Anpassungen an die Datenschutzgrundverordnung.

Referenzmandate

Anwälte

Handels- und Gesellschaftsrecht/M&A.

SCHULTE RECHTSANWÄLTE. berät in- und ausländische Unternehmen unterschiedlichster Größenordnung in allen aufkommenden Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts, bei Transaktionen auf dem deutschen Markt sowie dem nationalen Part internationaler Transaktionen. Bei grenzüberschreitenden Mandaten ziehen wir bei Bedarf führende Spezialisten aus unserem internationalen Netzwerk hinzu.

Wir begleiten alle gesellschaftsrechtlichen Tätigkeiten wie die Gründung oder die Umwandlung von Gesellschaften, die Abfassung und Umsetzung von Gesellschaftsverträgen, Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen sowie die Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen. Weiterer Schwerpunkt ist die laufende Beratung von Unternehmen, insbesondere die Verhandlung und der Abschluss, die Anpassung und Beendigung von Verträgen aller Art, einschließlich des Vertrags- und Lizenzmanagements. Ebenso finden Sie bei uns Ansprechpartner zu allen Fragen rund um das Transparenzregister.

Im Bereich Mergers & Acquisitions begleitet Sie SCHULTE RECHTSANWÄLTE. in jeder Phase einer Transaktion - vom LOI über die Due Diligence, Vertragsgestaltung und -prüfung bis zur Post Merger Integration.

Referenzmandate

Anwälte

Datenschutz/IT/IP.

SCHULTE RECHTSANWÄLTE. betreut Unternehmen umfassend in allen Fragen des Datenschutzrechts. Aktuell liegt der Schwerpunkt hierbei in der Beratung von Unternehmen bei der Umsetzung der EU Datenschutz-Grundverordnung. Wir entwickeln Konzepte für Unternehmen zur Implementierung der neuen Vorgaben. Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere in Bezug auf die Einhaltung von Informationspflichten gegenüber ihren Kunden, bei der Entwicklung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen oder der Schaffung von Prozessen zur Gewährleistung der Meldepflichten bei Datenpannen. Zu der Beratung gehört auch die Anpassung von Datenschutzerklärungen für die Unternehmens-Website, von Verträgen zur Auftragsverarbeitung oder sonstiger Verträge mit datenschutzrelevantem Bezug. Natürlich beraten wir auch bei einzelnen Fragestellungen zum Datenschutz, wie etwa der Verlagerung von Daten in Drittstaaten oder dem Entwurf von Datenschutzklauseln für Verträge, Einwilligungen, Gewinnspiele etc.

Wesentlicher Bestandteil unserer Beratung ist außerdem der Beschäftigtendatenschutz. Wir unterstützen unsere Mandanten in der Prüfung ihrer aktuellen datenschutzrechtlichen Unterlagen, insbesondere der Datenschutzerklärung gegenüber Bewerbern und Mitarbeitern. Dabei erarbeiten wir gemeinsam Dokumente, welche einerseits den Vorgaben der EU Datenschutz-Grundverordnung entsprechen und andererseits für Mitarbeiter und Bewerber verständlich sind. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratung liegt in der Behandlung datenschutzrechtlicher Themen bei Einführung von IT-Systemen und der Verhandlung sowie dem Abschluss entsprechender Betriebsvereinbarungen, Ansprechpartnerin diesbezüglich aus dem Arbeitsrecht ist Frau Ostmann.

Im Bereich Informationstechnologie liegt der Schwerpunkt unserer Beratung auf dem Entwurf und der Verhandlung von IT-Verträgen für Unternehmen, der Verhandlung und Gestaltung von Lizenzverträgen sowie der Erstellung von Nutzungsbedingungen für Online-Shops oder Apps.

Daneben berät SCHULTE RECHTSANWÄLTE. in- und ausländische Mandanten im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Markenrecht und im Wettbewerbsrecht. SCHULTE RECHTSANWÄLTE. entwickelt Schutzrechtsstrategien und berät beim Aufbau und der Überwachung von Markenportfolios. Wir vertreten Mandanten in Anmelde-, Widerspruchs-, Löschungs- und Beschwerdeverfahren bezüglich deutscher und internationaler Marken sowie in Verletzungsprozessen vor den Zivilgerichten. Neben dem Markenrecht zählt das Wettbewerbsrecht, insbesondere die Verfolgung und Abwehr von Wettbewerbsverstößen sowie die rechtssichere Gestaltung von Internetseiten, Werbemaßnahmen, Gewinnspielen und Online-Shops, zu unseren Schwerpunkten.

Referenzmandate

Anwälte

Kartellrecht.

Für Unternehmen ist es von besonderer Bedeutung, die Grenzen des kartellrechtlichen Verhaltens zu erkennen und richtig zu bewerten. Fehleinschätzungen können erhebliche Bußgelder und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen, zur Unwirksamkeit abgeschlossener Verträge führen oder Zusammenschlussvorhaben scheitern lassen.

Die optimale kartellrechtliche Beratung liegt daher im Schnittpunkt von unternehmerischer Zweckmäßigkeit und kartellrechtlichen Handlungsspielräumen. Sie schließt Bedenkenträgertum aus und stützt mutig die wettbewerbliche Handlungsfreiheit des Unternehmens, ohne hierdurch vermeidbare Risiken zu erzeugen.

Die Beratung von SCHULTE RECHTSANWÄLTE. versetzt Sie in die Lage, sich jederzeit rechtssicher und effizient durch die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen zu bewegen und souveräne Entscheidungen zu treffen. Hierzu beraten unsere Experten zu allen Bereichen des Kartellrechts: Prüfung von Vereinbarungen zwischen Unternehmen, internationale und nationale Fusionskontrollverfahren, Vertretung in Bußgeld- oder Missbrauchsverfahren in Deutschland und der EU, Kartellschadensersatzklagen, kartellrechtliche Prozessführung, alle Fragen rund um das Wettbewerbgsregister sowie Entwicklung von Compliance-Programmen inklusive Antitrust Audits.

Referenzmandate

Anwälte

Öffentliches Wirtschaftsrecht.

SCHULTE RECHTSANWÄLTE. bewirkt und prüft, z. B. im Rahmen von Transaktionen, Genehmigungen, schätzt Risiken ab und begleitet Unternehmen im notwendigen Behördenkontakt. Je nach Interessenlage identifizieren wir den günstigsten Weg, die Ziele bei den Behörden bestmöglich zu erreichen.

Einen Schwerpunkt bildet das Beihilferecht und das Vergaberecht, bei dem wir sowohl Bieter als auch Auftraggeber vertreten. Seit langem vertritt SCHULTE RECHTSANWÄLTE. zudem kommunale, aber auch größere regionale Versorgungsunternehmen in diversen anfallenden Beratungs- und Streitfällen, sowohl mit energiewirtschaftlichem, wettbewerbs- und haftungsrechtlichem, arbeitsrechtlichem oder umweltrechtlichem Bezug.

Weiterer Schwerpunkt sind Beratung und Mitwirkung in Umwelt- und Planverfahren. Neben umweltrechtlichen Aspekten in Transaktionen beraten wir auch in komplexen Antrags- und Planverfahren. Das kann sowohl „klassisch“ in direktem Kontakt mit Behörden, als auch mittelbar durch Gutachten geschehen. Auch bei sonstigen umweltrechtlichen Fragestellungen, auch mit baurechtlichem Bezug, stehen wir Ihnen zur Seite. Und sollte es nötig sein, vertreten wir Unternehmen und die öffentliche Hand auch vor Gericht.

Referenzmandate

Anwälte