Unsere 360°-Beratung.

Von der Konzeptionierung über die Gründung und Durchführung bis hin zur möglichen Abwicklung von Gemeinschaftsunternehmen beraten wir Sie umfassenden zu allen rechtlichen Aspekten rund um Ihr Joint Venture.

Getreu unseres Ansatzes einer 360°-Beratung nehmen wir von Anfang an alle wesentlichen Aspekte insbesondere des Gesellschaftsrechts, Kartellrechts, Arbeitsrechts aber auch des Steuerrechts in den Blick und lassen keine Fragen offen. So entwerfen wir sämtliche notwendigen Verträge, klären alle arbeitsrechtlichen Fragen und geben Ihnen Compliance-Richtlinien zum richtigen Umgang mit kartell- und datenschutzrechtlichen Sachverhalten an die Hand.

Die Verwirklichung Ihrer wirtschaftlichen Ziele ist dabei stets unser Dreh- und Angelpunkt. Wir zeigen Ihnen aber auch alternative Konzepte auf, wenn die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens nicht zweckmäßig erscheint. Denn nicht selten führen individuelle Vertragsgestaltungen und innovative Kooperations- und Beteiligungsformen direkter zum Ziel.

Unsere tiefgreifende Expertise.

Zu unserer Erfahrung im Bereich der Gemeinschaftsunternehmen schreibt beispielsweise das Juve-Handbuch 2015/16:

Die tiefe Expertise insbes. zu Gemeinschaftsunternehmen nötigt auch Wettbewerbern Respekt ab.
— Juve-Handbuch 2015/16

weiter heißt es:

Auch im Bankensektor ist der Kanzlei ihr Know-how zu Unternehmenskooperationen von Nutzen, etwa bei der Beratung der Deutschen Bank zu branchenübergreifenden Zahlungsplattformen.
— Juve-Handbuch 2015/16

Unser Know-how und unsere zielstrebige Beratung konnten wir nicht zuletzt im Rahmen der „Sektoruntersuchung Walzasphalt“ unter Beweis stellen, in deren Folge eine ganze Branche kartellrechtskonform zu entflechten war. SCHULTE RECHTSANWÄLTE. ist es gelungen, die von der Sektoruntersuchung Walzasphalt betroffenen Mandanten rechtssicher durch eine Vielzahl von Verfahren des Bundeskartellamtes zu leiten. Dabei wurden nicht nur rechtmäßige Kooperationen erfolgreich gegenüber dem Bundeskartellamt verteidigt, sondern auch kartellrechtskonforme Wege der wirtschaftlichen Fortführung außerhalb der Joint Venture aufgezeigt und die Gefahr neuer kartellrechtlicher Probleme auf ein Minimum reduziert. 

Des Weiteren informieren wir in unseren Blogbeiträgen regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu Gemeinschaftsunternehmen und Joint Venture.

Kontakt.

Sprechen Sie uns bei allen Fragen zu Gemeinschaftsunternehmen, Kooperationen und Joint Venture gerne an.