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§ 21 GWB

Kartellverstoß: Vertikal? Ist nicht (l)egal!

Kartellverstoß: Vertikal? Ist nicht (l)egal!

Das Bundeskartellamt hat die Möbelhersteller und deren Verantwortliche wegen vertikaler Preisabsprachen mit über EUR 4 Mio. bebußt. Es gilt daher weiterhin der Grundsatz: Hersteller dürfen die Preissetzungsfreiheit ihrer Händler abseits von UVP und Höchstpreisbindungen nicht beeinträchtigen. Auch Händlern drohen erhebliche Kartellbußgelder, wenn sie sich an den vertikalen Preisbindungen beteiligen.

Bundeskartellamt kündigt neue Vertikalleitlinien an

Bundeskartellamt kündigt neue Vertikalleitlinien an

Bereits mehrfach hatte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, neue kartellrechtliche Leitlinien zum Verhältnis von Industrie und Handel angekündigt. Nunmehr scheint der Fahrplan für neue Vertikalleitlinien konkreter zu werden. Demnach sollen diese nach Abschluss der letzten derzeit noch laufenden Fälle der vertikalen Preisabsprachen im Lebensmitteleinzelhandel konzipiert werden.