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Der BGH ist seiner Linie treu geblieben: Banken dürfen auch gegenüber Unternehmern keine formularmässig vereinbarten Bearbeitungsgebühren verlangen.

Der BGH ist seiner Linie treu geblieben: Banken dürfen auch gegenüber Unternehmern keine formularmässig vereinbarten Bearbeitungsgebühren verlangen.

Dies hat der BGH in zwei Urteilen am 04.07.2017 entschieden (XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16) und  - quod erat expectandum! - seine für Verbraucherkredite seit 2014 geltende Rechtsprechung zur Kontrollfähigkeit und Unzulässigkeit von formularmäßigen Bearbeitungsentgeltklauseln in Verbraucherdarlehensverträgen auf Unternehmerdarlehensverträge ausgedehnt.