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Aktienrecht

BGH: Deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte teilweise unwirksam, soweit dieser § 104 InsO widerspricht

BGH: Deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte teilweise unwirksam, soweit dieser § 104 InsO widerspricht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil vom 09.06.2016 (Az. IX ZR 314/14) entschieden, dass vertragliche Abrechnungsvereinbarungen, die auf den Regelungen des vom Bundesverband Deutscher Banken publizierten Musters „Deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte" beruhen, teilweise unwirksam sind, soweit sie den Bestimmungen in § 104 Insolvenzordnung (InsO) widersprechen.