Aufatmen bei Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes: Die Personalgestellung nach dauerhafter Aufgabenübertragung fällt laut EuGH nicht unter die Leiharbeitsrichtlinie, mehr dazu in diesem Blogbeitrag!
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Arbeitnehmerüberlassung
Aufatmen bei Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes: Die Personalgestellung nach dauerhafter Aufgabenübertragung fällt laut EuGH nicht unter die Leiharbeitsrichtlinie, mehr dazu in diesem Blogbeitrag!