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Code civil

Das Verbot von Insichgeschäften im neuen französischen Schuldrecht

Das Verbot von Insichgeschäften im neuen französischen Schuldrecht

Im Rahmen der am 01.10.2016 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform hat Frankreich ein neues Vertretungsrecht, und insbesondere das generelle Verbot von Insichgeschäften eingeführt (Art. 1161 des neuen französischen Zivilgesetzbuches, „Code civil“).