Reiseleistungen im Sinne von § 25 UStG sind im Ergebnis alle touristischen Leistungen, also Beförderung zu den Reisezielen, Transfer, Unterbringung und Verpflegung, Betreuung durch Reiseleiter, Durchführung von Veranstaltungen, Besichtigungen, Sport- und Animationsprogramme.