Im Juli 2023 ist ein neues Rahmenabkommen über die Anwendung von Art. 16 Abs. 1 VO (EG) bei regelmäßiger grenzüberschreitender Telearbeit in Kraft getreten. Warum dies für Grenzgänger relevant ist, erfahren Sie hier!
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Telearbeit
Im Juli 2023 ist ein neues Rahmenabkommen über die Anwendung von Art. 16 Abs. 1 VO (EG) bei regelmäßiger grenzüberschreitender Telearbeit in Kraft getreten. Warum dies für Grenzgänger relevant ist, erfahren Sie hier!