Am 30. März 2017 wird der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren Coty verhandeln. Das Verfahren ist der Auftakt zu einer Reihe von Entscheidungen zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von Onlineplattformverboten (Amazon & Co.). Wir zeigen die Hintergründe auf und wagen einen Ausblick auf die Entscheidung des EuGH.