Aktuell: Betriebsratswahl 2018 – Sitzverteilung nach der Wahlordnung rechtmäßig!
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass die Verteilung der Sitze bei der Betriebsratswahl verfassungsgemäß ist (BAG, Beschluss vom 22.11.2017, Az.: 7 ABR 35/16).