Im Rahmen des Abschlussberichts zur Sektoruntersuchung Zement und Transportbeton des Bundeskartellamtes, widmet sich dieses auch der Rolle von Preiserhöhungsrundschreiben. Wir erörtern die wichtigsten Fragen zur kartellrechtlichen Einordnung dieser Schreiben.
Nicht-tarifgebundene Baufirmen haben über Jahre zu Unrecht Beiträge an die Sozialkasse des Baugewerbes entrichtet. Denn aufgrund zweier Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 wurden die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes für die Jahre 2008, 2010 und 2014 für unwirksam erklärt. Die zugrundeliegenden Entscheidungen und die daraus resultierenden Konsequenzen haben wir für Sie zusammengefasst: