Mittels prägnanten Impulsvorträgen unserer Experten informieren wir Sie über das neue Wettbewerbsregister sowie über die elektronische Auswertung von Vergabeverfahren zur Aufdeckung von Kartellverstößen durch das Bundeskartellamt.
Veranstaltungstag ist der 12. Juni 2018, ab 17 Uhr in den Kanzleiräumlichkeiten von SCHULTERIESENKAMPFF., An der Hauptwache 7, 60313 Frankfurt.
Die Teilnahme ist kostenlos. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie hier.
Anmeldung:
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Zum Programm:
Unsere Experten werden ca. ab 17.15 Uhr mit Impulsvorträgen die wesentlichen Fragen zu den untenstehenden Themen beleuchten. Anschließend besteht beim geselligen Zusammensein die Möglichkeit zum Austausch.
Das neue Wettbewerbsregister kommt.
Mit Gesetz vom 18. Juli 2017 wurde das Wettbewerbsregister eingeführt. Es führt zu einer Zentralisierung der Eintragungen zwingender und optionaler Gründe für den Ausschluss von Unternehmen bei Vergabeverfahren. Künftig wird das Bundeskartellamt für das Wettbewerbsregister zuständig sein. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Herr Andreas Mundt, bezeichnet das Wettbewerbsregister als „Todesstrafe für Unternehmen“, die von Ausschreibungen abhängig sind sowie als „Bombe mit enormer Sprengkraft“.
Klar ist, das Wettbewerbsregister rückt Compliance-Maßnahmen verstärkt ins Zentrum, sowohl für die Verhinderung der Zurechnung der Verstöße durch Mitarbeiter als auch für die „Selbstreinigung“ zur erneuten Beteiligung an Vergabeverfahren. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Kartellrechtliche Auswertung der Ausschreibungsergebnisse durch Algorithmen.
Die Kartellverfolgung in Deutschland und Europa beruht im Wesentlichen auf Bonusanträgen, d.h. Selbstanzeigen von an wettbewerbswidrigen Absprachen beteiligten Unternehmen. Im Gegenzug erlässt das Bundeskartellamt diesen Kronzeugen das drohende Bußgeld.
Die Situation ändert sich jedoch, wenn die betroffenen Unternehmen an Ausschreibungen bzw. Vergabeverfahren teilnehmen, da hier über das Bußgeld hinaus strafrechtliche Konsequenzen nach § 298 StGB drohen. Die kartellrechtliche Bonusregelung schützt vor eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen nicht. Mangels Bonusanträgen in Branchen, die von Vergabeverfahren betroffen sind, ist das Bundeskartellamt dazu übergegangen, andere Wege der Kartellaufdeckung zu entwickeln.
Im Rahmen unserer Veranstaltung klären wir über die neuen Ermittlungsansätze auf und legen dar, wie sich Unternehmen im Falle eines Ermittlungsverfahrens optimal verhalten sollten. Wir zeigen auf, wie die Ermittlungsbehörden die Ergebnisse von Vergabeverfahren auswerten und auffällige Muster definieren.
Die Referenten.