Worum geht es?
Ab dem 25. Mai 2018 muss die EU Datenschutz-Grundverordnung von Unternehmen umgesetzt werden. Aufgrund der Neuerungen besteht umfangreicher Anpassungsbedarf. Allgegenwärtig sind zudem die stark erhöhten Bußgelder.
Warum teilnehmen?
Die Wirtschaftskanzlei SCHULTERIESENKAMPFF. präsentiert nicht nur die wesentlichen Neuerungen und Compliancerisiken der DS-Grundverordnung, das Datenschutzrechts-Team zeigt auch Wege der effizienten Umsetzung auf.
Anmelden:
Oder per E-Mail an Frau Tsonis: Dana.Tsonis@schulte-lawyers.com
Mehr über die Veranstaltung.
Die EU Datenschutz-Grundverordnung: Auswirkungen, Risiken, praktische Umsetzung.
15. Mai 2018, ab 17 Uhr
Als Compliance-Spezialisten der Sozietät SCHULTERIESENKAMPFF. möchten wir Ihnen im Rahmen eines informativen Vortrags sowie eines anschließenden Austauschs das brandaktuelle Thema Datenschutz näher bringen. Dabei verknüpfen wir die rechtliche Betrachtung mit praktischen Ansätzen zur Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
Die wichtigsten Inhalte des Vortrags im Überblick:
Anwendung der DSGVO
Grundprinzipien der DSGVO
Betroffenenrechte
Pflichten der Unternehmen
Auswirkung auf Human Resources
Folgen bei Verstößen
Praktische Umsetzung der DSGVO
Zu dieser Veranstaltung laden wir Sie ganz herzlich ein. Um das Thema etwas verdaulicher zu gestalten, wird natürlich für Snacks gesorgt. Wir freuen uns auf Sie!
Der Veranstalter.
SCHULTERIESENKAMPFF. berät in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Schwerpunkte unserer Beratung sind Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht/M&A, Datenschutz & IP/IT, Kartellrecht und das öffentliche Wirtschaftsrecht.
Die Referenten.
Dr. Michael Dallmann ist im Datenschutzrecht sowie im gewerblichen Rechtsschutz tätig. Außerdem berät und vertritt Dr. Dallmann nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts einschließlich Kartellbußgeldverfahren und Compliance, der Fusionskontrolle sowie des Vertriebsrechts (einschließlich Handelsvertreterrecht).
Petra Ostmann berät unsere Mandanten in allen Fragen rund um den Beschäftigtendatenschutz und die Anforderungen an die HR-Abteilung im Bereich Datenschutz. Aktuell unterstützt sie unsere Mandanten bei den im HR-Bereich erforderlichen Anpassungen an die DSGVO, zum Beispiel in Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen.
Eindrüke der Veranstaltung.