Nach den gescheiterten Abstimmungen im House of Commons ist die Wahrscheinlichkeit eines ungeordneten Brexit weiter gestiegen. In diesem Fall wären vor allem irische Unternehmen stark betroffen und Gefahren ausgesetzt. Um diese Gefahren zu vermeiden und zu vermindern hat die irische Finanzverwaltung (Irish Revenue) einige Informationen zur Verfügung gestellt, welche Punkte bei einem sogenannten no-deal-Szenario zu beachten sind.
Was geschieht bei einem no-deal Szenario?
Im Falle eines no-deal Szenarios sind gegenüber dem Vereinigten Königreich die gleichen Regeln wie gegenüber anderen Nicht-EU-Staaten bzw. Drittstaaten anzuwenden. Dies hat auch zur Folge, dass Waren, die von einem Mitgliedsstaat in einen anderen Mitgliedsstaat durch einen Drittstaat transportiert werden, dem Zollregime unterliegen. Um Verzögerungen beim Im- und Export zu vermeiden, ist es für jedes Unternehmen wichtig, die dann notwendigen Schritte zu ergreifen. Die Regeln für einen Post-Brexit finden sich im Union Customs Code (UCC). Das UCC ist ein Regelwerk, dass für den Handel zwischen Irland und Großbritannien Anwendung findet. Dies umschließt auch den Handel zwischen der Republik Irland und Nordirland.
Welche Maßnahmen sollte ein irisches Unternehmen treffen?
Die irische Finanzbehörde hat ein Rundschreiben veröffentlicht, welche Maßnahmen von irischen Unternehmen getroffen werden sollten. Dies beinhaltet:
- Das Vertrautmachen und Verstehen der Regeln des UCC, die den Handel mit und durch das Vereinigte Königreich regeln.
- Die Identifizierung, wo eine Lieferkette vom Brexit betroffen sein mag.
- Klarstellen, wer für die Fragen des Zolls zuständig ist. Geschieht dies durch ein Unternehmen selbst oder durch einen Zollagenten/-makler?
- Es ist notwendig zu wissen, welche Daten Geschäftspartner benötigen.
- Ein Bewusstsein für die zusätzlichen Kosten (z.B. Zollabfertigung und Mehrwertsteuer), wenn Güter aus dem Vereinigten Königreich importiert werden.
- Sich im Klaren zu sein, dass Medizinprodukte, Gesundheitsprodukte, Tiere, Pflanzen und tierische und pflanzliche Produkte Zertifizierungen von verschiedenen Produkten benötigen werden.
Was können Konsequenzen für mein Unternehmen sein?
Falls Ihr Geschäftsmodell den Import von Produkten durch das Vereinigte Königreich in die EU vorsieht, kann eine Niederlassung im Vereinigten Königreich nach dem Brexit einen verringerten Umsatz und geringere Geschäftsaktivitäten aufgrund der Zollbeschränkungen nach sich ziehen. In einer solchen Situation ist der direkte Handel mit anderen EU-Staaten zu bevorzugen. Im Übrigen muss beachtet werden, dass das Handeln durch eine britische Limited auf dem Kontinent nach dem Brexit Gefahren birgt. So kann es geschehen, dass die britische Limited im Geschäftsverkehr nicht mehr akzeptiert wird. Dies kann in Deutschland zu einer persönlichen Haftung der Gesellschafter führen. Die Gründung einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (UG) in Deutschland vermeidet solche Risiken.
Falls Sie planen eine deutsche Niederlassung zu gründen oder Geschäftsbeziehungen nach Deutschland aufzubauen oder diese bereits haben, freuen wir uns gerne Sie und den Erfolg ihres Unternehmens zu unterstützen.