Entschädigungsansprüche nach Art. 82 DSGVO werden häufig im Arbeitsverhältnis gebraucht, um in Trennungssituationen Druck zu erzeugen und Abfindungen zu erhöhen. Eine Entscheidung des LAG Düsseldorf gibt Grund zur Hoffnung für viele Unternehmen, jetzt lesen!