Arbeitnehmer können dauerhaft ins Ausland versetzt werden, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist oder nach den Umständen konkludent etwas anderes vereinbart worden ist. Mehr dazu in diesem Beitrag!
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Direktionsrecht
Arbeitnehmer können dauerhaft ins Ausland versetzt werden, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist oder nach den Umständen konkludent etwas anderes vereinbart worden ist. Mehr dazu in diesem Beitrag!
Muss der Arbeitnehmer einer unbilligen Versetzung folgen?
Bisher war die klare Antwort: Ja, er muss - solange die Unbilligkeit noch nicht von einem Gericht rechtskräftig festgestellt worden ist. Diesem Grundsatz möchte der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts (10 AZR 330/16 / Pressemitteilung Nr. 25/17) nicht mehr folgen und sagt jetzt: Nein, einer unbilligen Weisung muss der Arbeitnehmer nicht befolgen. Er hat ein Verweigerungsrecht.