Aufatmen bei Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes: Die Personalgestellung nach dauerhafter Aufgabenübertragung fällt laut EuGH nicht unter die Leiharbeitsrichtlinie, mehr dazu in diesem Blogbeitrag!
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Personalgestellung
Aufatmen bei Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes: Die Personalgestellung nach dauerhafter Aufgabenübertragung fällt laut EuGH nicht unter die Leiharbeitsrichtlinie, mehr dazu in diesem Blogbeitrag!
In diesem Blogbeitrag geht Astrid Krüger, Fachanwältin für Arbeitsrecht, auf die Personalgestellung bei Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes ein. Jetzt lesen!