Entschädigungsansprüche nach Art. 82 DSGVO werden häufig im Arbeitsverhältnis gebraucht, um in Trennungssituationen Druck zu erzeugen und Abfindungen zu erhöhen. Eine Entscheidung des LAG Düsseldorf gibt Grund zur Hoffnung für viele Unternehmen, jetzt lesen!
Mit Urteil vom 4. Mai 2023 schafft der EuGH in der Rechtssache C-300-21 Klarheit zu Einzelfragen des Anspruchs auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Mehr dazu in diesem Beitrag!
In diesem Blogbeitrag informiert Rechtsanwalt Markus Söding über den Status Quo des immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Jetzt lesen!
Zusätzlich zu den erheblich erhöhten Bußgeldern (siehe Blog-Beitrag Bußgelder) drohen Unternehmen ab Geltung der neuen EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zum 25. Mai 2018 vermehrt Schadensersatzansprüche von betroffenen Personen wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 26.01.2017 (Az.: 8 AZR 736/15) klargestellt, dass alleine die „Möglichkeit“ einer Benachteiligung für einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht ausreicht. Vielmehr besteht eine Vermutung der Benachteiligung nur, wenn Indizien vorliegen, die mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ darauf schließen lassen, dass ein in § 1 AGG genannter Grund ursächlich für die Benachteiligung war.