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Störerhaftung

Gesetz für offene WLAN-Netze beschlossen

Gesetz für offene WLAN-Netze beschlossen

Am 30. Juni 2017 wurde durch den Bundestag das dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) beschlossen. Das neue Gesetz soll Rechtssicherheit für Internetzugangsanbieter (z.B. Betreiber von Bars oder Cafés) schaffen. Diese können nun ein offenes WLAN-Netz für ihre Kunden anbieten, ohne das Risiko eingehen zu müssen, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, sofern Nutzer illegale Inhalte über ihr WLAN-Netz aus dem Internet abrufen oder verbreiten.