Am 25. März 2021 hat das Bundeskartellamt den Betrieb des Wettbewerbsregisters aufgenommen. Mitteilende Behörden wie Staatsanwaltschaften, Zoll- und Finanzbehörden sowie öffentliche Auftraggeber können sich jetzt beim ersten voll digitalisierten staatlichen Register anmelden. Sowohl die Meldung eines Eintrags als auch der Abruf eines Eintrags durch Vergabestellen wird ausschließlich digital stattfinden. Rund 30.000 öffentliche Auftraggeber auf der Ebene von Bund, Ländern und Kommunen sollen vollständig elektronisch bei der Registerbehörde zu demjenigen Bieter eine Abfrage vornehmen können, der in dem jeweiligen Vergabeverfahren nach Wertung der Angebote für die Erteilung des Zuschlags vorgesehen ist. Sollte ein Eintrag zu dem jeweiligen Bieter zu finden sein, muss beziehungsweise kann die Vergabestelle das Unternehmen von dem Vergabeverfahren ausschließen.
Das Bundeskartellamt betont den Schutz der im Wettbewerbsregister gespeicherten, hochsensiblen Daten und hebt die Komplexität des Projekts mit Schnittstellen zu den verschiedensten öffentlichen Stellen hervor. Für die Registrierung und Nutzerverwaltung der mitteilenden Behörden und Auftraggeber wird das im Bereich der Justiz etablierte Identitätsmanagementsystem SAFE (Secure Access to Federated e-Justice/e-Government) verwendet und zur Übermittlung der Registrierungsanträge das elektronische Behördenpostfach (beBPo).
Nach Registrierung können mitteilende Behörden das Web-Portal zum Wettbewerbsregister zur elektronischen Übermittlung von Mitteilungen nutzen. Staatsanwaltschaften nutzen zur Mitteilung hingegen eine eigens eingerichtete elektronische Schnittstelle.
Die Mitteilungs- und Abfragepflichten sind derzeit allerdings noch nicht anwendbar. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird den Zeitpunkt, ab dem die Mitteilungspflicht für mitteilende Behörden und eine Abfragemöglichkeit beziehungsweise -pflicht für öffentliche Auftraggeber gelten wird, im Bundesanzeiger veröffentlichen.
Weitere Teile aus dieser Reihe:
- Teil 1: Die Einführung des Wettbewerbsregisters
- Teil 2: Eintragungsgegenstand
- Teil 3: Eintragung ausländischer Entscheidungen
- Teil 4: Abfragepflicht und Abfragerecht
- Teil 5: Abfrage bei Rechtsnachfolge
- Teil 6: Zurechnung zum Unternehmen
- Teil 7: Löschung aus dem Register und Selbstreinigung
- Teil 8: Vertraulichkeit der Registerinformation
- Teil 9: Rechtsschutzmöglichkeiten
- Teil 10: Folgen der Einführung
- Teil 11: Aktueller Stand
- Teil 12: Zielsetzung und allgemeiner Regelungsinhalt der Wettbewerbsregisterverordnung
- Teil 13: Inbetriebnahme des Wettbewerbsregisters
- Teil 14: Selbstreinigung nach der Wettbewerbsregisterverordnung
- Teil 15: Veröffentlichung eines Entwurfs für Leitlinien zur Selbstreinigung sowie praktischer Hinweise für die Antragstellung
- Teil 16: Mitteilungspflichten und Abfragemöglichkeiten ab dem 1. Dezember 2021
- Teil 17: Die vorzeitige Löschung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung (Teil 1)
- Teil 18: Die vorzeitige Löschung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung (Teil 2)
- Teil 19: Finale Fassungen der Leitlinien und Praktischen Hinweise für eine Selbstreinigung
- Teil 20: Geltung von Abfragepflichten und Auskunftsrechten
- Teil 21: Einjähriger Betrieb des Wettbewerbsregisters
- Teil 22: Aktuelle Erfahrungen