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Handel

Das Verbot von Insichgeschäften im neuen französischen Schuldrecht

Das Verbot von Insichgeschäften im neuen französischen Schuldrecht

Im Rahmen der am 01.10.2016 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform hat Frankreich ein neues Vertretungsrecht, und insbesondere das generelle Verbot von Insichgeschäften eingeführt (Art. 1161 des neuen französischen Zivilgesetzbuches, „Code civil“).

OLG Frankfurt zu Onlineplattformverboten

OLG Frankfurt zu Onlineplattformverboten

In der aktuellen Lebensmittelzeitung (Nr. 22, S. 24) ist mein Kommentar zu den Entscheidungen des OLG Frankfurt in Sachen Deuter und Coty erschienen. Ich zeige dort auf, dass das OLG Frankfurt in seiner Beurteilung insbesondere auf die jeweiligen Produkteigenschaften abgestellt hat.

OLG Celle zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von Mindestpreisvorgaben

OLG Celle zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von Mindestpreisvorgaben

Mit seiner Entscheidung vom 7. April 2016 (13 U 124/15 Kart) hat das OLG Celle überraschenderweise eine Mindestpreisbindung von Almased aufgrund des ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals der Spürbarkeit als kartellrechtlich zulässig bewertet. Auf den ersten Blick gibt die Entscheidung Anlass zur Hoffnung für einen erweiterten Spielraum bei Mindestpreisvorgaben durch Hersteller. Allerdings fügt sich das Urteil nicht in die bisherige Entscheidungspraxis und Rechtsdogmatik in Deutschland und der EU ein.

Bundeskartellamt kündigt neue Vertikalleitlinien an

Bundeskartellamt kündigt neue Vertikalleitlinien an

Bereits mehrfach hatte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, neue kartellrechtliche Leitlinien zum Verhältnis von Industrie und Handel angekündigt. Nunmehr scheint der Fahrplan für neue Vertikalleitlinien konkreter zu werden. Demnach sollen diese nach Abschluss der letzten derzeit noch laufenden Fälle der vertikalen Preisabsprachen im Lebensmitteleinzelhandel konzipiert werden.

Selektive Vertriebssysteme durch Kontrollnummern schützen

Selektive Vertriebssysteme durch Kontrollnummern schützen

Das Landgericht Bamberg hat geurteilt, dass ein zulässiges selektives Vertriebssystem durch Warencodierung oder sonstige Kontrollnummern geschützt werden darf (Urt. v. 15. Juli 2014, 1 HK O 31/13). Entfernen Händler die von Herstellern eingesetzten Kontrollnummern, stellt dies einen Verstoß gegen § 4 Nr. 10 UWG dar.