Die Entscheidung des EuGH in Sachen Coty bringt erfreuliche Klarstellungen zur Anwendbarkeit des Verbots wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen auf Verkaufsverbote für Händler über Plattformen wie Amazon, eBay, etc. Die Entscheidung hat Bedeutung weit über das "Luxusimage" von Produkten hinaus.
Das Bundeskartellamt hat die Möbelhersteller und deren Verantwortliche wegen vertikaler Preisabsprachen mit über EUR 4 Mio. bebußt. Es gilt daher weiterhin der Grundsatz: Hersteller dürfen die Preissetzungsfreiheit ihrer Händler abseits von UVP und Höchstpreisbindungen nicht beeinträchtigen. Auch Händlern drohen erhebliche Kartellbußgelder, wenn sie sich an den vertikalen Preisbindungen beteiligen.
Unser French Desk hat zusammen mit der Kanzlei BMH Avocats, Paris am 11. Oktober 2016 in Paris eine Conférence zu der am 1. Oktober 2016 in Kraft getretenen französischen Schuldrechtsreform in rechtsvergleichender Hinsicht zum deutschen Recht veranstaltet.
Mit Urteil vom 4. Februar 2016 (I ZR 194/14 – „Fressnapf“) hat der BGH neue Voraussetzungen für die Werbung eines Franchisegebers für Aktionspreise von teilnehmenden Märkten von Franchisenehmern aufgestellt. Diese stehen im Gegensatz zur bisher üblichen Geschäftspraxis. Es bedarf daher entsprechender Anpassungen, um lauterkeitsrechtliche Verstöße zu vermeiden. Um nicht vom Regen in die Traufe zu geraten, sind dabei jedoch die kartellrechtlichen Grenzen zu unverbindlichen Preisempfehlungen zu beachten...