Newsflash Kartellrecht zu Tapetenkartell, Onlineplattformverboten und einer "Todesstrafe für Unternehmen".
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Newsflash Kartellrecht zu Tapetenkartell, Onlineplattformverboten und einer "Todesstrafe für Unternehmen".
Am 30. März 2017 wird der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren Coty verhandeln. Das Verfahren ist der Auftakt zu einer Reihe von Entscheidungen zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von Onlineplattformverboten (Amazon & Co.). Wir zeigen die Hintergründe auf und wagen einen Ausblick auf die Entscheidung des EuGH.
In der aktuellen Lebensmittelzeitung (Nr. 22, S. 24) ist mein Kommentar zu den Entscheidungen des OLG Frankfurt in Sachen Deuter und Coty erschienen. Ich zeige dort auf, dass das OLG Frankfurt in seiner Beurteilung insbesondere auf die jeweiligen Produkteigenschaften abgestellt hat.
Im e-commerce blog hatte ich bereits beschrieben, welche kartellrechtlichen Gestaltungsspielräume aber auch Fallstricke mit der Nutzung von Preisanpassungssoftware verbunden sind. Nunmehr wurde ich eingeladen, im Rahmen des prudsys personalization summit 2016 am 28./29. Juni in Berlin über dieses Thema zu referieren. Ich freue mich bereits auf spannende Diskussionen rund um das Thema dynamic pricing.
Mit der heute bekanntgegebenen Verfahrenseinleitung gegen Facebook, feilt das Bundeskartellamt weiter an seinem Image als Vorreiter bei der kartellrechtlichen Überprüfung digitaler Märkte. Erste Beobachter verweisen bereits darauf, in dem Manöver des Amtes sei der Versuch zu sehen, Datenschutz mit den Mitteln des Kartellrechts durchzusetzen. Tatsächlich dürfte der Fall aber vor allem zur Diskussion um Marktbeherrschung auf dynamischen Märkten und die wettbewerbsrechtlichen Anerkennung von Daten als Wirtschaftsgut beitragen.
In der heutigen Ausgabe der FAZ (10. Februar 2016, S. 16) ist mein Artikel zum Thema "Kartellrecht 4.0" erschienen. Dieser setzt sich kritisch mit den Aktivitäten des Bundeskartellamtes in Sachen Fusionskontrolle in der Internetökonomie sowie Onlineplattformverboten auseinander. Zudem werden die Gefahren der Preisabsprachen durch Preisanpassungssoftware und des Marktmachtmissbrauchs durch das Internet der Dinge erörtert.
Die EU Kommission hat erste vorläufige Ergebnisse ihrer öffentlichen Konsultation zum grenzüberschreitenden Onlinehandel und Geoblocking veröffentlicht. Demnach zieht die Kommission die folgenden ersten Schlüsse: