Aufatmen bei Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes: Die Personalgestellung nach dauerhafter Aufgabenübertragung fällt laut EuGH nicht unter die Leiharbeitsrichtlinie, mehr dazu in diesem Blogbeitrag!
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Aufatmen bei Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes: Die Personalgestellung nach dauerhafter Aufgabenübertragung fällt laut EuGH nicht unter die Leiharbeitsrichtlinie, mehr dazu in diesem Blogbeitrag!
In diesem Blogbeitrag geht Astrid Krüger, Fachanwältin für Arbeitsrecht, auf die Personalgestellung bei Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes ein. Jetzt lesen!
Die 18-Monatsgrenze überwinden durch tarifvertragliche „Personalgestellung“ - Das reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz feiert am 1. April 2018 seinen ersten Geburtstag.