Wie bereits berichtet, hat das Bundeskartellamt am 25. März 2021 den Betrieb des Wettbewerbsregisters aufgenommen. Die Eintragung eines Rechtsverstoßes im Wettbewerbsregister stellt aufgrund der konkreten Gefahr des Ausschlusses von Vergabeverfahren für zahlreiche Unternehmen ein erhebliches rechtliches sowie wirtschaftliches Problem dar. Deswegen hatte sich unser 7. Blogbeitrag zum Wettbewerbsregister damit befasst, welche Schritte zur vorzeitigen Löschung von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister (sog. Selbstreinigung gem. § 8 Wettbewerbsregistergesetz) notwendig sein dürften. Der 14. Blogbeitrag befasste sich wiederum mit dem Verfahren und den förmlichen Voraussetzungen einer Selbstreinigung.
Das Bundeskartellamt hat am 8. Juni 2021 nunmehr den Entwurf von „Leitlinien zur vorzeitigen Löschung einer Eintragung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung“ sowie „Praktische Hinweise für einen Antrag“ als Hilfestellung für eine Selbstbewertung und Antragstellung durch Unternehmen veröffentlicht. Mit den Leitlinien will die Registerbehörde konkretisieren, inwieweit Unternehmen für eine Selbstreinigung ihr vergangenes Fehlverhalten aufklären und ausgleichen müssen und welche personellen, technischen sowie organisatorischen Compliance-Maßnahmen mit Blick auf die Zukunft zu ergreifen sind. Die praktischen Hinweise für die Antragstellung sollen wiederum Verzögerungen aufgrund formeller Fehler bei der Antragstellung verhindern und zu einer schnellen Prüfung des vorzeitigen Löschungsantrags beitragen.
Bis zum 20. Juli 2021 haben interessierte Kreise Zeit, Stellungnahmen zu den Entwürfen einzureichen. Wir gehen davon aus, dass im Herbst/Winter 2021 die finalen Leitlinien/Hinweise vorliegen werden.
Sollten Sie weitergehende Fragen zur Selbstreinigung haben oder Unterstützung beim Aufbau eines Compliance Systems benötigen, können Sie uns gerne ansprechen.
Weitere Teile aus dieser Reihe:
- Teil 1: Die Einführung des Wettbewerbsregisters
- Teil 2: Eintragungsgegenstand
- Teil 3: Eintragung ausländischer Entscheidungen
- Teil 4: Abfragepflicht und Abfragerecht
- Teil 5: Abfrage bei Rechtsnachfolge
- Teil 6: Zurechnung zum Unternehmen
- Teil 7: Löschung aus dem Register und Selbstreinigung
- Teil 8: Vertraulichkeit der Registerinformation
- Teil 9: Rechtsschutzmöglichkeiten
- Teil 10: Folgen der Einführung
- Teil 11: Aktueller Stand
- Teil 12: Zielsetzung und allgemeiner Regelungsinhalt der Wettbewerbsregisterverordnung
- Teil 13: Inbetriebnahme des Wettbewerbsregisters
- Teil 14: Selbstreinigung nach der Wettbewerbsregisterverordnung
- Teil 15: Veröffentlichung eines Entwurfs für Leitlinien zur Selbstreinigung sowie praktischer Hinweise für die Antragstellung
- Teil 16: Mitteilungspflichten und Abfragemöglichkeiten ab dem 1. Dezember 2021
- Teil 17: Die vorzeitige Löschung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung (Teil 1)
- Teil 18: Die vorzeitige Löschung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung (Teil 2)
- Teil 19: Finale Fassungen der Leitlinien und Praktischen Hinweise für eine Selbstreinigung
- Teil 20: Geltung von Abfragepflichten und Auskunftsrechten
- Teil 21: Einjähriger Betrieb des Wettbewerbsregisters
- Teil 22: Aktuelle Erfahrungen