Wie bereits berichtet, hat das Bundeskartellamt am 25. März 2021 den Betrieb des Wettbewerbsregisters aufgenommen. Die Eintragung eines Rechtsverstoßes im Wettbewerbsregister stellt aufgrund der konkreten Gefahr des Ausschlusses von Vergabeverfahren für zahlreiche Unternehmen ein erhebliches rechtliches sowie wirtschaftliches Problem dar. Deswegen hatte sich unser 7. Blogbeitrag zum Wettbewerbsregister damit befasst, welche Schritte zur vorzeitigen Löschung von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister (sog. Selbstreinigung gem. § 8 Wettbewerbsregistergesetz) notwendig sein dürften. Der 14. Blogbeitrag befasste sich wiederum mit dem Verfahren und den förmlichen Voraussetzungen einer Selbstreinigung.

Das Bundeskartellamt hat am 8. Juni 2021 nunmehr den Entwurf von „Leitlinien zur vorzeitigen Löschung einer Eintragung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung“ sowie „Praktische Hinweise für einen Antrag“ als Hilfestellung für eine Selbstbewertung und Antragstellung durch Unternehmen veröffentlicht. Mit den Leitlinien will die Registerbehörde konkretisieren, inwieweit Unternehmen für eine Selbstreinigung ihr vergangenes Fehlverhalten aufklären und ausgleichen müssen und welche personellen, technischen sowie organisatorischen Compliance-Maßnahmen mit Blick auf die Zukunft zu ergreifen sind. Die praktischen Hinweise für die Antragstellung sollen wiederum Verzögerungen aufgrund formeller Fehler bei der Antragstellung verhindern und zu einer schnellen Prüfung des vorzeitigen Löschungsantrags beitragen.

Bis zum 20. Juli 2021 haben interessierte Kreise Zeit, Stellungnahmen zu den Entwürfen einzureichen. Wir gehen davon aus, dass im Herbst/Winter 2021 die finalen Leitlinien/Hinweise vorliegen werden.

Sollten Sie weitergehende Fragen zur Selbstreinigung haben oder Unterstützung beim Aufbau eines Compliance Systems benötigen, können Sie uns gerne ansprechen.

Weitere Teile aus dieser Reihe:


Die Schwerpunkte von Dr. Michael Dallmann liegen im Bereich des deutschen und europäischen Kartellrechts einschließlich einer umfassenden Beratung in Kartellbußgeldverfahren.