German legislator introduced a size-of-transaction-test which came into force on June 9, 2017. We explain under which circumstances the test will be applied in merger control proceedings.
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In der aktuellen Kommunikation & Recht (11/2017, S. 488 ff.) ist unser Beitrag zur kartellrechtlichen Bewertung des "Dynamic Pricing" anhand algorithmengestützter Preisanpasssungssoftware erschienen. Er kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.
Newsflash Kartellrecht zu Untersuchung der Vergleichsportale, Sonderkartellrecht für öffentlichen Rundfunk und des Vorwurfs der Absprache über eine kollektive "Nichteinstellung" im Profisport.
Ein aktuelles Urteil des BGH (1 StR 265/16) widerlegt das weit verbreitete Bonmot, wonach Compliance nichts Neues sei, da man bereits früher darauf hingewiesen habe, dass Recht und Gesetz einzuhalten seien. Vielmehr werden nur "effiziente" Systeme von der Rechtsordnung belohnt.
Newsflash Kartellrecht zu Tapetenkartell, Onlineplattformverboten und einer "Todesstrafe für Unternehmen".
Newsflash Kartellrecht zu LKW-Kartellschadensersatz, Zugang zu Bankkontoinformationen durch Finanzdienstleister und Kartellrechtsverstößen durch Infrastrukturrückbau.
In der Entscheidung Huawei/ZTE vom 16. Juli 2015 hat der EuGH eine Roadmap für die Bewältigung von Konflikten zwischen lizenzwilligem Nutzer geschützter Erfindungen und Patentinhaber gezeichnet. Die Entscheidung gibt, für den Teilbereich, in dem ihre Vorgaben direkt anzuwenden sind, Stationen eines Ausgleichsprozesses vor. Der EuGH hat jedoch auch die Lasten, wie sie die der Bundesgerichtshof noch in der Entscheidung Orange-Book-Standard vom 06. Mai 2009 verteilt hatte, verschoben.
Dies hat der BGH in zwei Urteilen am 04.07.2017 entschieden (XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16) und - quod erat expectandum! - seine für Verbraucherkredite seit 2014 geltende Rechtsprechung zur Kontrollfähigkeit und Unzulässigkeit von formularmäßigen Bearbeitungsentgeltklauseln in Verbraucherdarlehensverträgen auf Unternehmerdarlehensverträge ausgedehnt.
Jahrelang umkämpft, ist es nun Realität: Das bundesweite Wettbewerbsregister. Das Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (WRegG) ist seit dem 29.07.2017 in Kraft (BGBl. 2017 I, 2739). Ziel des bundesweiten Registers sind die Bekämpfung und Prävention von Wirtschaftskriminalität sowie der Schutz des fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen, § 1 Abs. 1 WRegG.
Im Rahmen des Abschlussberichts zur Sektoruntersuchung Zement und Transportbeton des Bundeskartellamtes, widmet sich dieses auch der Rolle von Preiserhöhungsrundschreiben. Wir erörtern die wichtigsten Fragen zur kartellrechtlichen Einordnung dieser Schreiben.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18.01.2017 – 7 AZR 236/15 entschieden, dass alleine die Unterzeichnung eines nachträglich befristeten Arbeitsvertrages trotz freier Wahlmöglichkeit und einer finanziellen Vergünstigung nicht ausreicht, um von einem Wunsch des Arbeitnehmers auszugehen, der gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG einen Sachgrund bilden kann.
Muss der Arbeitnehmer einer unbilligen Versetzung folgen?
Bisher war die klare Antwort: Ja, er muss - solange die Unbilligkeit noch nicht von einem Gericht rechtskräftig festgestellt worden ist. Diesem Grundsatz möchte der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts (10 AZR 330/16 / Pressemitteilung Nr. 25/17) nicht mehr folgen und sagt jetzt: Nein, einer unbilligen Weisung muss der Arbeitnehmer nicht befolgen. Er hat ein Verweigerungsrecht.
Am 30. Juni 2017 wurde durch den Bundestag das dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) beschlossen. Das neue Gesetz soll Rechtssicherheit für Internetzugangsanbieter (z.B. Betreiber von Bars oder Cafés) schaffen. Diese können nun ein offenes WLAN-Netz für ihre Kunden anbieten, ohne das Risiko eingehen zu müssen, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, sofern Nutzer illegale Inhalte über ihr WLAN-Netz aus dem Internet abrufen oder verbreiten.
Die Klärung der Zulässigkeit von vorformulierten Bearbeitungsentgelten in Darlehensverträgen mit Unternehmern rückt in greifbare Nähe: die gegen die Urteile des Oberlandesgerichts Celle vom 02.12.2015 (3 U 113/15), des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 27.04.2016 (13 U 2/16) und des Oberlandesgerichts Dresden vom 03.08.2016 (5 U 138/16) anhängigen Revisionen (XI ZR 562/15 - OLG Celle, XI ZR 233/16 - Hanseatisches OLG, XI ZR 436/16 - OLG Dresden) werden am 04.07.2017 vor dem Bankensenat des BGH verhandelt.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 22.03.2017 (Az.: 10 AZR 448/15) klargestellt, dass ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot – wie bisher – nichtig ist, wenn die Vereinbarung keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Karenzentschädigung beinhaltet. Weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer können aus einer solchen Vereinbarung Rechte herleiten. Auch eine im Arbeitsvertrag vereinbarte salvatorische Klausel führt nicht zu einem Anspruch des Arbeitnehmers auf das gesetzliche Mindestmaß für die Karenzentschädigung.