Aufgrund eines aktuellen EuGH-Urteils steht fest: Deutschland hat jahrelang zu viel LKW-Maut berechnet, die sich betroffene Unternehmen nun mit unserer Mithilfe erstatten lassen können.
Zusammenfassung.
Speditionen und andere Unternehmen, die zwischen 2017 und 2020 LKW-Maut in Deutschland bezahlt haben, können ca. 4% dieser Beträge von der Bundesrepublik zurückfordern. Der EuGH hat festgestellt, dass die BRD Kosten für die Verkehrspolizei nicht hätte berechnen dürfen. Die Ansprüche müssen gegenüber den Behörden bzw. auf dem Verwaltungsgerichtsweg geltend gemacht werden. Die Ansprüche aus 2017 drohen mit Ende 2020 zu verjähren. Unsere Team aus Fachanwälten für Verwaltungsrecht und Prozessführung unterstützt Sie hierbei zu fairen, transparenten und festen Preisen.
Hintergrund.
Die Berechnung der Höhe der LKW-Maut in Deutschland wird behördlich festgelegt. Dabei hat die Bundesrepublik bis zuletzt die Kosten der Verkehrspolizei in die Maut eingepreist. Auf Vorlage des Oberverwaltungsgerichts Münster hat der EuGH kürzlich verbindlich geurteilt, dass diese Praxis rechtswidrig ist und betroffene Unternehmen sich hierauf direkt berufen können.
Rückforderungsansprüche.
Betroffenen Unternehmen stehen nach dem deutschen Verwaltungsrecht Erstattungsansprüche hinsichtlich der überhöhten Maut-Gebühren zu. Als Annäherungs-wert betragen diese Erstattungsansprüche ca. 4% der LKW-Mautgebühren, die die Unternehmen zwischen 2017 und 2020 gezahlt haben. Grundlage der Erstattungs-ansprüche sind die jeweiligen Maut-Zahlungsbelege. Ansprüche drohen mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf die Entstehung des Anspruchs folgt, zu verjähren, d.h. für Ansprüche aus 2017 mit Ablauf diesen Jahres (2020). Folglich sollten kurzfristig verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden. Auch hierbei unterstützen wir Sie selbstverständlich.
Unsere Expertise.
Unser erfahrenes Team aus Prozessanwälten und Fachanwälten für Verwaltungsrecht unterstützt Sie sachgerecht bei der Anmeldung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber den deutschen Behörden bzw. vor den deutschen Verwaltungsgerichten.
Christoph Just, LL.M., Fachanwalt für Verwaltungsrecht und für Steuerrecht ist spezialisiert auf Prozessführung und öffentliches Wirtschaftsrecht. Zu seiner Beratung im Bereich der Prozessführung zählen komplexe, teils Multiparteienverfahren vor den Instanzen der staatlichen Gerichte wie vor internationalen Schiedsgerichtsverfahren vor oder ad-hoc gebildeten Schiedsgerichten oder solchen der Schiedsorganisationen, etwa der ICC oder DIS.
Aufgrund seiner Expertise, die seit Jahren in den einschlägigen Publikationen anerkannt ist (Top20-Anwalt Prozessführung & Mediation, handelsblatt-online, JUVE, Chambers&Partners), ist er sowohl von der Bundesrepublik als auch gegen sie beauftragt worden, so bspw. in einer Serie von Beihilferückerstattungsverfahren überregionaler Energie-versorger über jeweils mehrere Millionen EUR, die sämtlich gewonnen werden konnten, einschließlich der Kostenerstattungsverfahren.
Dr. Kim Manuel Künstner. Als Partner im Bereich Kartellrecht & Antitrust Litigation berät Dr. Kim Manuel Künstner insbesondere Speditionen und Unternehmen mit eigenem Fuhrpark zu allen Fragen des Kartellschadens-ersatzes im Zusammenhang mit dem LKW-Kartell. Die hierdurch gewonnene Branchen- und Prozesserfahrung flankiert die verwaltungs-prozessuale Expertise unseres Litigation-Teams für Ihren Fall.
Unser Angebot.
Aufgrund unserer Expertise und Beratung in gleichgelagerten Fällen können wir Ihnen attraktive Preise anbieten, orientiert an den gesetzlichen Mindestgebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die zu zahlenden Honorare sind für Sie daher fair, transparent sowie planbar und betragen stets nur einen geringen Anteil der Klagesumme. Zudem müssen die Honorare im zu erwartenden Fall des Obsiegens in der vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehenen Höhe von der beklagten Bundesrepublik erstattet werden.
Vorteile gegenüber Abtretungsmodellen.
Unser Angebot bietet viele Vorteile gegenüber den ebenfalls anzutreffenden „Abtretungsmodellen“. Bei den Abtretungsmodellen müssen Sie gerade im Erfolgsfall einen erheblichen Anteil der Ihnen zustehenden Klagesumme an Dritte abgeben. Das Modell ist daher zu teuer. Beachten Sie zudem, dass die Anwälte der Klagevehikel nicht Ihre Anwälte sind, sondern die Anwälte des Klagevehikels. Diese Anwälte sind daher ausschließlich den Interessen ihres eigenen Mandanten verpflichtet, nicht aber Ihren Interessen. Mit uns haben Sie eigene Anwälte an Ihrer Seite, die für Sie jederzeit ansprechbar sind und die nichts anderem verpflichten sind, als Ihren Interessen.
Außerdem sind die Abtretungsmodelle in Deutschland mit erheblichen prozessualen Zusatzrisiken behaftet. Denn wenn die Gerichte die Abtretungen als rechtswidrig oder unwirksam bewerten, wird die Verjährung der Ansprüche nicht gehemmt und Ihre werthaltigen Ansprüche werden wertlos. In diesem Sinne hat erst kürzlich das LG München I entschieden, dass die Abtretungen der Kartellschadensersatzansprüche der Speditionen an ein Klagevehikel rechtswidrig waren (siehe Financialright darf nicht für Lkw-Kartell-Geschädigte klagen - Mehr als 3.000 Spediteure verlieren vor LG München I).
Soweit die „Abtretungsmodelle“ mit dem Wegfall des Risikos bei Unterliegen vor Gericht argumentieren, sollten Sie sich fragen, warum diese Klagevehikel Ansprüche verfolgen, bei denen sie selbst nicht davon ausgehen, zu gewinnen? Lassen Sie Ihr eigenes Geschäft nicht von anderen betreiben und holen Sie sich mit uns an Ihrer Seite die volle Summe, die Ihnen zusteht.
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