Frankfurt am Main, den 13. Dezember 2022
Im Zusammenspiel mit den BGH-Anwälten Rohnke Winter hat das Antitrust Litigation Team von SCHULTE RECHTSANWÄLTE. eine Grundsatzentscheidung vor dem BGH erstritten. In seinem Beschluss vom 27. September 2022 (KZB 75/21) verdeutlichte der Kartellsenat, dass Schiedsurteile durch staatliche Gerichte vollständig auf ihre Vereinbarkeit mit zwingenden kartellrechtlichen Verbotsnormen (hier: §§ 19-21 GWB) zu überprüfen sind. Solche zwingenden Normen des Kartellrechts seien Teil des ordre public. Eine Einschränkung des Prüfungsmaßstabs auf „offensichtliche“ oder „offenkundige“ Verstöße sei auch vor dem Hintergrund des Verbots der révision au fond nicht angemessen, da kartellrechtliche Verbotsnormen nicht nur den Interessen der Parteien einer Schiedsabrede dienten, sondern der Wahrung des öffentlichen Interesses an einem funktionierenden Wettbewerb. Die Entscheidung ist wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BGHZ vorgesehen.
Neben dem Schieds- bzw. zivilrechtlichen Verfahren erwirkten SCHULTE RECHTSANWÄLTE. auch kartellrechtliche Bußgeldentscheidungen des Bundeskartellamtes gegen die Gegenseite aufgrund kartellrechtswidriger Kündigung eines Pachtvertrags.
Auf Seiten der SCHULTE RECHTSANWÄLTE. war Kartellrechtspartner Dr. Kim Manuel Künstner federführend: „Wir sind froh, dass der BGH die Überprüfbarkeit kartellrechtlicher Schiedsurteile in unserem Sinne gelöst und den Schiedsspruch in wichtigen Punkten zugunsten unserer Mandantin aufgehoben hat. Der Beschluss beseitigt die bisherige Rechtsunsicherheit bei kartellrechtlichen Schiedsurteilen und entfaltet Bedeutung weit über den vorliegenden Einzelfall hinaus. Besonderer Dank gebührt Herrn Prof. Rohnke, der sich sehr offen dafür gezeigt hat, die kartellrechtliche Perspektive von uns Instanzenanwälten einzubeziehen.“
Das Antitrust Litigation Team von SCHULTE RECHTSANWÄLTE. berät zu allen Fragen der kartellrechtlichen Prozessführung und Durchsetzung kartellrechtlicher Ansprüche, weit über bloße Kartellschadensersatzverfahren hinaus. Als Wirtschaftssozietät mit Sitz in Frankfurt am Main berät die Kanzlei internationale und nationale Unternehmen zu allen wesentlichen Fragen des Wirtschaftsrechts.
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SCHULTE RECHTSANWÄLTE. berät seit über 20 Jahren nationale und internationale Unternehmen in den Kernbereichen Arbeitsrecht, Compliance, Kartellrecht, IP/IT- und Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht, M&A/Transaktionen, Litigation und öffentliches Wirtschaftsrecht. Die Mandantenstruktur reicht von internationalen Großkonzernen bis hin zu Start-Ups. Die Beratung von SCHULTE RECHTSANWÄLTE. ist geprägt durch hohe Responsivität, innovative Ansätze und der kompromisslosen Fokussierung auf die Bedürfnisse der Mandanten. Rechtsberatung. Auf den Punkt gebracht.
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