Die Durchsetzung oder Abwehr kartellrechtlicher Ansprüche (Antitrust Litigation) umfasst viel mehr als nur Kartellschadensersatzverfahren. Egal ob es sich um Kündigungen bestehender bzw. Verweigerung der Aufnahme neuer Geschäftsverhältnissen, überzogene Preis- und Konditionenforderungen durch marktstarke Vertragspartner, Exklusivitätsvereinbarungen, willkürliche Sperren von Händler- und Nutzerkonten auf digitalen Plattformen oder Streitigkeiten über Lizenzerteilungen handelt: der Weg zum Ziel führt regelmäßig über das Kartellrecht. Und wir wissen wie es geht.
Schwerpunkte.
Zum Ein-/Ausblenden weiterer Informationen auf den Titel klicken.
Kartellschadensersatz.
Wir verfügen über tiefgreifende Erfahrungen bei der Beratung zu kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen. Dabei kennen wir beide Seiten, sowohl die Verfolgung von Ansprüchen der Geschädigten als die Abwehr von Ansprüchen auf Seiten der Kartellbeteiligten.
Aufgrund unserer Erfahrungen in Kartellbußgeldsachen, denken wir die Verzahnung zwischen Behördenverfahren und möglichen zivilrechtlichen Anschlussklagen (sog. Follow-On-Klagen) von Anfang an mit, damit es bei der Verjährung, dem Gesamtschuldnerausgleich, Kronzeugenanträgen und der Bindungswirkung von Behördenentscheidungen später nicht zu bösen Überraschungen kommt.
Daneben kümmern wir uns auch um alle weiteren Aspekte, wie beispielsweise die Einholung ökonomischer Gutachten oder die Prozessfinanzierung möglicher Klagen.
Verweigerung von Lieferbeziehungen.
Im Verhältnis zu marktstarken Akteuren kann das Kartellrecht Ansprüche auf Belieferung, (vorübergehende) Fortsetzung von Vertragsverhältnissen oder die Aufnahme von Vertragsverhältnissen vermitteln. Insbesondere die Schlechterbehandlung gegenüber vergleichbaren Geschäftspartnern kann eine unbillige Behinderung darstellen.
Umgekehrt sehen sich Vertragspartner regelmäßig dem Vorwurf kartellrechtswidriger Kündigungen, Geschäftsverweigerungen oder Modifikationen von Vertriebssystemen ausgesetzt. Wir prüfen, ob diese Vorwürfe materiellrechtlich belastbar und prozessual durchsetzbar sind.
„Unfaire“ Vertragskonditionen.
Immer dann, wenn der Eindruck entsteht, eine Vertragsseite ist in der Lage, der anderen Vertragsseite die Bedingungen zu diktieren und dieses Verhalten auf Marktmacht bzw. einseitige Abhängigkeit beruht, muss auch über kartellrechtliche Ansprüche nachgedacht werden, die gegebenenfalls vor den Zivilgerichten durchgesetzt werden können. Dies kann auch Fälle überhöhter Preis- oder Lizenzforderungen betreffen.
Dabei sind auch spezialgesetzliche Regelungen wie etwa das Verbot unlauterer Handelspraktiken im Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG), das die UTP-Richtlinie umsetzt.
Entsperrung von Nutzerkonten im einstweiligen Rechtschutz.
Werden Unternehmen- oder Kundenkonten von (digitalen) Plattformen gesperrt, greifen regelmäßig kartellrechtlichen Ansprüche, die in dringenden Fällen auch im Rahmen des einstweiligen Rechtschutz geltend gemacht werden können. Gerade in diesem Bereich sind auch die Wertungen anderer gesetzlicher Vorgaben zu beachten, beispielsweise der Plattform-To-Business-Verordnung der EU („P2B-Verordnung“) oder des Datenschutzes. Greifen Sie auf unsere Erfahrung bei der Beratung von gesperrten Händlerkonten bei Amazon & Co. zurück.
Schiedsverfahren und Kartellrecht.
Wir vertreten Sie auch in Schiedsverfahren (nicht nur) zu kartellrechtlichen Fragen und haben beispielsweise für unsere Mandanten vor dem BGH das Grundsatzurteil zur kartellrechtlichen Vollüberprüfung von Schiedsurteilen erstritten.
Prozessführung beginnt mit der Vertragsgestaltung.
Die Grundlagen erfolgreicher kartellrechtlicher Prozesse werden mit der Vertragsgestaltung gelegt: egal ob Schadenspauschalierungen, Gerichtsstandsvereinbarungen, Schiedsklauseln, Vereinbarung von Kündigungsgründen… wir zeigen auf, wie Sie aufwendige und zeitraubende Prozesse bereits im Vorfeld vermeiden können oder diese so vorbereiten, dass sie erfolgreich verlaufen.
Ihr Berater.
Dr. Kim Manuel Künstner vertritt Unternehmen zu allen kartellrechtlichen Fragestellung vor deutschen Gerichten, dem EuG, dem EuGH sowie vor Schiedsgerichten und berät zu vertraglichen Gestaltungen zur Vermeidung bzw. Optimierung potentieller kartellrechtlicher Auseinandersetzungen.
T: +49 69 900 26-871 F: +49 69 900 26-999 E: kim.kuenstner@schulte-lawyers.comBlogbeiträge.
Verpassen Sie nicht die Beiträge auf unserem Blog: