Ausgeliefert: EU-Kommission bebußt Zulieferer von Volkswagen und BMW.

Die Europäische Kommission hat die Autozulieferer Autoliv und TRW für die Teilnahme an einem Kartell bebußt, während einem dritten Zulieferer, Takata, die Geldbuße erlassen wurde.

Grund für die festgesetzte Geldbuße seien der Austausch vertraulicher Geschäftsinformationen und koordiniertes Marktverhalten für die Lieferung von Sicherheitsgurten, Airbags und Lenkrädern zwischen den drei genannten Zulieferern gewesen.

Mit dieser Kartellbildung sollen die Zulieferer erhebliche Nachteile für die europäischen Verbraucher bewirkt haben, da alle drei Zulieferer sowohl Volkswagen als auch BMW beliefert haben und beide Konzerne rund 30% des Automarktes in Europa ausmachen. Zudem handele es sich bei den benannten Lieferteilen um lebensrettende Einzelteile, auf die die europäischen Nutzer und Nutzerinnen angewiesen seien.

Aufgrund der Kronzeugenregelung der Europäischen Kommission wurde Takata die Geldbuße vollständig erlassen, nachdem das Unternehmen die Kommission von dem Kartell unterrichtet hatte. Autoliv und TRW hingegen wurden die Geldbußen ermäßigt, um ihre Zusammenarbeit mit der Kommission zu würdigen.


Something fishy: EU-Kommission durchsucht Fischfarmen.

Die EU-Kommission hat bestätigt, dass es Durchsuchungen von Geschäftsräumen im Bereich der Zucht von atlantischem Lachs gegeben hat. Die Presseberichterstattung geht davon aus, dass es zwischen den beteiligten Unternehmen zu verbotenen Absprachen gekommen ist, nennt aber keine Details.

Obwohl die EU-Kommission traditionell angibt, dass die Durchführung einer Durchsuchung grundsätzlich keine Entscheidung vorwegnimmt, kündigen EU-weite Durchsuchungsmaßnahmen regelmäßig umfassende Ermittlungen an. Es dürfte deshalb absehbar sein, dass die EU-Kommission zeitnah gegen die betroffenen Unternehmen vorgehen wird. Im Zentrum der Ermittlungen stehen wohl Unternehmen im skandinavischen Raum, insbesondere in Dänemark.


Wettbewerbsbeschränkung um Online-Chat: Mitteilung der Beschwerdepunkte für acht europäische Banken.

Die EU-Kommission hat acht europäischen Banken ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass Absprachen zwischen Mitarbeitern im Bereich des Handels mit Staatsanleihen als wettbewerbsbeschränkendes Verhalten einzuordnen sind.

Die Mitarbeiter hätten, so der Vorwurf, sich unter anderem in Online-Chats über die An- und Verkaufspraxis bei Staatsanleihen ausgetauscht. Die EU-Kommission betont in ihrer Mitteilung, dass es sich um einzelne Händler und (wohl) nicht um ein den gesamten Markt erfassendes Verhalten gehandelt habe. Dessen ungeachtet kommt damit der Bankensektor insgesamt mit Blick auf die zahlreichen Verfahren nicht zur Ruhe. Nach den großen „Leuchtturmfällen“ wie LIBOR, Derivaten und US-Anleihen greift die EU-Kommission damit weiter durch.

Betroffene Geldinstitute sollten frühzeitig ihre Verteidigung vorbereiten, da erfahrungsgemäß einmal aufgenommene Ermittlungen der EU-Kommission sehr schnell an Fahrt gewinnen können, so dass eine bloß reaktive Verteidigung den Mandanten schnell ins Hintertreffen geraten lassen kann. Nicht betroffene Institute sollten diese Verfahren zum Anlass nehmen, ihre Compliance-Programme zu prüfen und insbesondere risikogeneigte Trader frühzeitig und umfassend zu schulen.