Über zahlreiche Themen zum Wettbewerbsregister haben wir bereits in unseren vorherigen 21 Blogbeiträgen informiert.

Nunmehr hat der Präsident des Bundeskartellamtes seinen Jahresrückblick zum Anlass genommen, auch auf das bisherige Geschehen rund um das Wettbewerbsregister zu blicken. Wir wollen dies aufgreifen und die jüngsten Entwicklungen kurz darstellen.

Durchschnittlich erfolgen etwa 1.000 Abfragen im Wettbewerbsregister pro Tag. Die Abfragen werden von öffentlichen Auftraggebern vorgenommen, um zu prüfen, ob ein Unternehmen, das den Zuschlag für einen Auftrag erhalten soll, wegen einer Eintragung von öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist. Außerdem werden Abfragen von Unternehmen durchgeführt, die im Rahmen von Präqualifizierungen die Zuverlässigkeit von Drittunternehmen prüfen und feststellen. Insgesamt sind seit dem Start des Wettbewerbsregisters im Juni 2022 rund 390.000 Abfragen erfolgt.

Durch die steigende Anzahl der Unternehmen, die mittlerweile im Wettbewerbsregister eingetragen sind, ist auch die Möglichkeit der Löschung durch eine erfolgreiche Selbstreinigung in den Fokus gerückt. Das Bundeskartellamt gibt an, dass bereits 27 Anträge auf vorzeitige Löschung bei der Behörde eingegangen sind. Davon wurde 16 Anträgen stattgegeben, 4 wurden zurückgenommen und 7 befinden sich noch im Verfahren der Prüfung. Die Erfolgsaussichten bei einem sorgfältig vorbereiteten Antrag auf vorzeitige Löschung sind grundsätzlich gut. Allerdings müssen hierfür im Vorfeld umfangreiche Selbstreinigungsmaßnahmen ergriffen und sodann auch nachgewiesen werden. Hierüber wurde bereits ausführlicher unter anderem in unseren Blogbeiträgen 17 und 18 informiert.

Auch wir haben bereits Erfahrungen mit dem Wettbewerbsregister sammeln können und für eingetragene Unternehmen erfolgreich die Löschung einer Eintragung wegen Selbstreinigung erreichen können.

Sollten Sie weitergehende Fragen zu den Mitteilungspflichten bzw. Abfragemöglichkeiten von Behörden und öffentlichen Auftraggebern haben oder eine vorzeitige Löschung aus dem Wettbewerbsregister begehren, sprechen Sie uns jederzeit gerne an!


Die Schwerpunkte von Dr. Michael Dallmann liegen im Bereich des deutschen und europäischen Kartellrechts einschließlich einer umfassenden Beratung in Kartellbußgeldverfahren.