Zur Anwendbarkeit des Sachmängelgewährleistungsrechts beim Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen.

(BGH, Urteil vom 26.09.2018, VIII ZR 187/17)

Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Anwendbarkeit des Gewährleistungsrechts von Sachmängeln beim Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen bestätigt.

Der Kauf von Gesellschaftsanteilen stellt grundsätzlich keinen Sachkauf dar, sondern ein Rechtskauf. Die Gewährleistungsrechte der §§ 434 ff. BGB sind im Fall von Mängeln des von der GmbH betriebenen Unternehmens aber dann ausnahmsweise anzuwenden, wenn Gegenstand des Kaufvertrags der Erwerb sämtlicher oder nahezu sämtlicher Anteile und damit das Unternehmens selbst ist.

Löschung aus dem Handelsregister: Versicherung der Vermögenslosigkeit ersetzt Sperrjahr nicht.

(OLG Celle, Beschluss vom 17.10.2018, 9 W 80/18)

Zur Löschung einer GmbH ist nach dem GmbH-Gesetz ein bestimmter Liquidationsprozess vorgesehen, der unter anderem die Bekanntmachung der Liquidation sowie die Einhaltung eines „Sperrjahres“ beinhaltet. Während dieses „Sperrjahres“ ist jedwede Vermögensverteilung an die Gesellschafter zum Schutz der Gläubiger der GmbH verboten. Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Anspruch auf Löschung der GmbH vor Ablauf des „Sperrjahres“ auch dann nicht besteht, wenn die GmbH vermögenslos ist und eine Vermögensverteilung an die Gesellschafter nicht stattfinden wird.

Online-Banking: Vor jeder TAN-Eingabe müssen Betrag und Ziel-IBAN überprüft werden.

(OLG Oldenburg, Urteil vom 21.08.2018, 8 U 163/17)

Der Bankkunde muss beim Online-Banking vor jeder TAN-Eingabe den auf dem Mobiltelefon angezeigten Überweisungsbetrag und die dort ebenfalls genannte Ziel-IBAN überprüfen. Wenn er dies unterlässt, ist das als grob fahrlässig anzusehen und er ist selbst für den Verlust seines Geldes verantwortlich.


Leander Hornung berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Gesellschaftsrechts.