Trotz gesamtschuldnerischer Haftung nach § 133 UmwG – Zahlungen zwischen den Gesamtschuldnern gläubigerbenachteiligend.
(BGH, Urteil vom 17.10.2019 – IX ZR 215/16)
Werden Zahlungen zwischen zwei aus einer Abspaltung hervorgegangenen Gesellschaften vorgenommen, ist, trotz des Bestehens einer gesamtschuldnerischen Haftung nach § 133 UmwG, eine gläubigerbenachteiligenden Wirkung anzunehmen.
Qualifizierung eines Arbeitnehmers als faktischer Geschäftsführer.
(OLG München, Urteil vom 17.07.2019 – 7 U 2463/18)
Inwiefern es sich bei einem Arbeitnehmer um einen faktischen Geschäftsführer handelt, der der Haftung des § 64 GmbHG unterfallen kann, ist anhand des Gesamterscheinungsbilds seines Auftretens zu beurteilen.
Maßgeblich ist bei dieser Beurteilung insbesondere, inwieweit das nach außen wirkende und von außen wahrnehmbare Handeln des Arbeitnehmers der üblichen Tätigkeit eines Geschäftsführers in Wahrnehmung seiner Pflichten entspricht.
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität.
Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität vorgelegt.
Der Entwurf verfolgt das Ziel, die Sanktionierung von Straftaten, die aus Verbänden (juristische Personen und Personenvereinigungen) heraus begangen werden, auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage zu stellen. Strafen unter diesen Regelungen werden gegenüber den Verbänden verhängt. Die Regelungen unterliegen einer Verfolgung von Amts wegen, Legalitätsprinzip.