Pressemittelung an Kunden – Mitteilung über die Verletzung von Betriebsgeheimnissen durch einen Konkurrenten ist keine unlautere Herabsetzung.

(BGH, Urteil vom 07.03.2019, I ZR 254/16)

Ein Wettbewerber kann ein schutzwürdiges Interesse an der Information seiner potenziellen Kunden haben, dass ein Mitbewerber seine Marktstellung nicht durch eigene Leistung, sondern durch eine obergerichtlich festgestellte, widerrechtliche Verwertung von dem Wettbewerber zustehenden Betriebsgeheimnissen erlangt hat.


Vertraglich vorausgesetzte Verwendung der Kaufsache.

(BGH, Urteil vom 20.03.2019, VIII ZR 213/18)

Mit der Formulierung "nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung" zielt der Gesetzeswortlaut nicht auf konkrete Eigenschaften der Kaufsache ab, die sich der Käufer vorstellt, sondern darauf, ob die Sache für die Nutzungsart (Einsatzzweck) geeignet ist, den die Parteien dem Vertrag zugrunde gelegt haben.


Einheitsgesellschaft: Vertretung der KG in der Gesellschafterversammlung ihrer Komplementärin durch deren Geschäftsführer.

(KG Berlin, Beschluss vom 21.12.2018 - 22 W 84/18)

Ist eine KG zugleich einzige Gesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH (sog. Einheitsgesellschaft) wird die KG in der Gesellschafterversammlung der Komplementärin mangels abweichender Regelungen gleichwohl durch den Geschäftsführer der Komplementärin vertreten. Einer Beteiligung der Kommanditisten bedarf es dabei nicht.


Leander Hornung berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Gesellschaftsrechts.