AGB-Klauseln, welche verschuldensunabhängig Ersatz für Mehraufwand vorsehen, sind unwirksam
(BGH Urteil vom 18.10.2017 – VIII ZR 86/16)
Eine in AGBs vorgesehene, verschuldensunabhängige Verpflichtung des Lieferanten, bei Mangelhaftigkeit der gelieferten Waren dem Gläubiger alle damit verbundenen Aufwendungen und Schäden zu ersetzen, verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB und ist insofern unwirksam.
Einsatz eines Sonderprüfers zur Aufklärung der Diesel-Abgas-Thematik
(OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2017, 9 W 86/17)
Das Oberlandesgericht Celle hat entsprechend einem Antrag von mehreren Fonds nach amerikanischem Recht dem Einsatz eines Sonderprüfers nach § 142 AktG bei der Volkswagen AG stattgegeben. Dieser soll aufklären, ob der Vorstand und der Aufsichtsrat der Volkswagen AG im Zusammenhang mit der publik gewordenen Manipulation von Motorensoftware bei Diesel Fahrzeugen ihre rechtlichen Pflichten verletzt haben.
Bundesjustizministerin Barley will schnell Sammelklagerechte in Deutschland einführen
Die neuen Sammelklagen, sogenannte Musterfeststellungsklagen, sollen zulässig sein, wenn mindestens zehn Verbraucher ihre Betroffenheit glaubhaft machen und sich binnen zwei Monaten mindestens 50 weitere Betroffene zu einem Register anmelden.
Die Klage darf bei Vorliegen dieser Voraussetzungen von "qualifizierten Einrichtungen", beispielsweise Verbraucherverbänden erhoben werden, diese klären im Rahmen von Musterprozessen für das Rechtsverhältnis maßgebliche, strittige Fragen. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Musterprozesse kann jeder Verbraucher danach seine individuellen Ansprüche in einem separaten Prozess geltend machen. Geplante Einführung ist der 01. November 2018.
Weitere Informationen dazu unter: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/sammelklagen-in-eu-bruessel-will-verbraucher-gegen-konzerne-staerken