Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung des Darlehensvertrags aufgrund Zahlungsverzugs gegen einen Unternehmer

BGH, Urteil vom 20.02.1028, XI ZR 445/17

Kündigt ein Darlehensgeber einen Darlehensvertrag aufgrund des Zahlungsverzuges des Darlehensnehmers, der nicht Verbraucher ist, außerordentlich, steht dem Darlehensgeber gegen diesen ein Schadensersatzanspruch statt der Leistung auf eine Vorfälligkeitsentschädigung zu. Der aus § 280 Abs. 1 und 3, § 281 BGB resultierende Anspruch ist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung zu berechnen.

Die Verpflichtung zur Mängelanzeige nach § 377 HGB kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur in angemessenem Rahmen vereinbart werden

BGH, Urteil vom 06.12.2017, VIII ZR 246/16

Im Rahmen einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Untersuchungsobliegenheit nach § 377 Abs. 1 BGB können nur solche Verpflichtungen vereinbart werden, die dem Käufer im Einzelfall zumutbar sind. Der Verkäufer kann nicht pauschal eine allumfassende Prüfung der gelieferten Ware verlangen.

Rücktrittsrecht des Diesel-Käufers trotz Software-Update zur Senkung der Abgaswerte

OLG Köln, Beschluss vom 27.03.2018, 18 U 134/17

Entsprechend einer Entscheidung des OLG Köln besteht die Möglichkeit, dass ein Käufer eines abgasmanipulierten Diesels auch nach einem Software-Update noch vom Kauf zurücktreten kann. Sofern das aufgespielte Update, welches den Zweck verfolgt, die Abgaswerte zu reduzieren, zugleich unerwünschte Nebeneffekte, wie den schnelleren Verschleiß von Fahrzeugteilen, hat, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu.


Leander Hornung berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Gesellschaftsrechts.