Differenzierungsklauseln verfassungsgemäß - Tarifverträge dürfen Gewerkschaftsmitglieder besserstellen.

(BVerfG, Urteil vom 14.11.2018, 1 BvR 1278/16)

Eine unterschiedliche Behandlung gewerkschaftlich organisierter und nicht gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer in einem Tarifvertrag ist grundsätzlich verfassungsgemäß.

Hierin liegt in aller Regel keine Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit. Etwas anderes gilt nur, wenn die Privilegierung der Gewerkschaftsmitglieder nicht nur zu einem faktischen Anreiz, sondern zu einem Zwang oder Druck zum Gewerkschaftsbeitritt führt.

Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts eines Arbeitsverhältnisses wegen des Erreichens der Regelaltersrente nach § 41 S. 3 SGB VI ist zulässig.

(BAG, Urteil vom 19.12.2018, 7 AZR 70/17)

Die Regelung in § 41 Satz 3 SGB VI, die es den Arbeitsvertragsparteien ermöglicht, im Falle der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze den Beendigungszeitpunkt durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben, ist wirksam. Sie ist mit höherrangigem Recht vereinbar.

Home Office: Ein Sturz auf der Kellertreppe kann einen Arbeitsunfall darstellen.

(BSG, Urteil vom 27.11.2018, B 2 U 28/17 R)

Der Versicherungsschutz scheitert nicht daran, dass ein Unfall sich innerhalb der Wohnung des versicherten Arbeitnehmers ereignet.

Die an der Außentür des Wohnhauses orientierte Grenzziehung für Betriebswege greift gerade nicht, wenn sich sowohl die Wohnung des Versicherten als auch seine Arbeitsstätte, hier der Home-Office-Arbeitsplatz, im selben Haus befinden und wenn der Betriebsweg (vorliegend die Kellertreppe) in Ausführung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt wird.


Leander Hornung berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts und Gesellschaftsrechts.