Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige ist wirksam.
(BAG, Urteil vom 19.02.2019, 3 AZR 150/18)
Die erforderliche Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 1 KSchG kann auch dann wirksam erstattet werden, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereits zur Kündigung entschlossen ist. Kündigungen im Massenentlassungsverfahren sind daher - vorbehaltlich der Erfüllung sonstiger Kündigungsvoraussetzungen - wirksam, wenn die Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingeht, bevor dem Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben zugegangen ist.
Versetzt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht auf einen Leidensgerechten Arbeitsplatz, kann dies einen Schadensersatzanspruch nach sich ziehen.
(BAG, Urteil vom 22.08.2018, 5 AZR 592/17)
Arbeitgeber können verpflichtet sein, erkrankte Arbeitnehmer auf einen sogenannten leidensgerechten Arbeitsplatz umzusetzen. Wenn sie das schuldhaft nicht tun, müssen sie Schadensersatz zahlen.
Aufforderungspflicht Urlaub zu nehmen bezieht sich auch auf Ansprüche aus vorangegangenen Kalenderjahren.
(LAG Köln, Urteil vom 09.04.2019, 4 Sa 242/18)
Die Verpflichtung des Arbeitgebers die Arbeitnehmer aufzufordern ihren Urlaub zu nehmen, ist nicht auf den Urlaubsanspruch im jeweiligen Kalenderjahr beschränkt, sondern bezieht sich auch auf den Urlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren. Ansonsten wäre der Arbeitgeber, der von der zusätzlichen Arbeitsleistung des Arbeitnehmers durch nicht in Anspruch genommenen Urlaub profitierte, ungerechtfertigt bereichert.
Siehe auch:
Blogbeitrag vom 5. Dezember 2018: Arbeitgeber hat Hinweis- und Aufforderungspflicht bzgl. des Urlaubs des Arbeitnehmers.