Vermieter dürfen Wohnraum fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen.
(BGH, Urteile vom 19.09.2018, Az.: VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17)
Die fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung verbunden werden, ohne dass die ordentliche Kündigung wegen der Gestaltungswirkung der fristlosen Kündigung "ins Leere" liefe. Der BGH hat dies in zwei Fällen entschieden, in denen Kündigungen jeweils wegen Mietrückständen erfolgt waren, die die Mieter nach Zugang der Kündigungen jeweils beglichen hatten.
Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens im Organhaftungsrecht nicht von vorherein ausgeschlossen.
(BGH, Urteil vom 10.07.2018, II ZR 24/17)
Nimmt der Vorstand einer Aktiengesellschaft ein Geschäft ohne die Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 111 Abs. 4 S. 2 AktG vor, kann der Vorstand im Haftungsprozess einwenden, der Aufsichtsrat hätte bei ordnungsgemäßer Nachfrage seine Zustimmung erteilt. Allerdings muss das Vorstandsmitglied diesen hypothetischen Verlauf der Dinge sicher nachweisen
Stimmverbote bei Personengesellschaften.
(OLG München, Urteil vom 18.07.2018, 7 U 4225/17)
In Analogie zu den Regelungen bei der GmbH nimmt das OLG München ein Stimmrechtsverbot eines Gesellschafters einer KG bei einem Gesellschafterbeschluss an, der die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit diesem Gesellschafter betrifft.