Viele irische Auswanderer kommen nach Deutschland mit dem Plan ihr eigenes Unternehmen zu gründen. Allerdings wollen viele kleine Unternehmen nicht von Beginn an Arbeitnehmer einstellen, sondern zuerst mit freien Mitarbeitern arbeiten. Ebenso starten viele irische Auswanderer ihr Arbeitsleben als freier Mitarbeiter und gründen ihr eigenes Unternehmen erst nach einer Weile.

Viele Unternehmen arbeiten auch mit Handelsvertretern, um ihre Waren in Deutschland zu verkaufen. Handelsvertreter sind meist selbstständig, allerdings besteht auch die Möglichkeit, das sein Unternehmen eigene Vertreter beschäftigt.

Vor- und Nachteile bei der Arbeit mit Selbstständigen.

Es bestehen einige Vorteile mit hinsichtlich der Arbeit mit selbstständig tätigen Personen, als auch selbst als Freier Mitarbeiter auf dem Markt tätig zu werden. Gleichzeit bestehen aber auch manche Nachteile. Zum Beispiel:

Viele freie Mitarbeiter gefällt die Vorstellung ihre Arbeit frei auswählen zu können und der “eigene Chef” zu sein. Für Unternehmen bieten freie Mitarbeiter ebenfalls manchen Vorteil. So werden freie Mitarbeiter zum Teil nur für einzelne Aufgaben eingestellt und sind häufig auch flexibler als Arbeitnehmer. Zusätzlich finden weitere Einschränkungen, wie zum Beispiel das Kündigungsschutzgesetz oder die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall keine Anwendung auf freie Mitarbeiter.

Dennoch bestehen auch einige Nachteile bei der Arbeit mit freien Mitarbeitern. Zum Beispiel garantieren Mitarbeiter viel mehr, dass Wissen in einem Unternehmen verbleibt.Sobald ein freier Mitarbeiter seinen Arbeitsauftrag erledigt hat, kann der freie Mitarbeiter die neu erworbenen Fähigkeiten und Erfahrung bei einem anderen Unternehmen, womöglich sogar bei einem Wettbewerber einsetzen. Auch kann ein freier Mitarbeiter Arbeitsangebote frei annehmen und ablehnen, wohingegen ein Arbeitnehmer an den Arbeitsvertrag gebunden ist. Aus Sicht eines freien Mitarbeiters bestehen auch weitere Unsicherheiten, wie die Frage, ob genug Aufträge eingehen, um ein auskömmliches Einkommen zu erhalten.

Unbezahlte Sozialversicherungsbeiträge.

Einer der größten Unterschiede bei der Arbeit mit einem freien Mitarbeiter/ selbstständig tätigen Person und einem Arbeitnehmer betrifft die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Diese Beiträge sind in Deutschland relative hoch (Artikel Kosten für Arbeitgeber einfügen). Nur für Arbeitnehmer, aber nicht für freie Mitarbeiter ist die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber notwendig. Dies ist ein weiterer Grund weshalb Unternehmen freie Mitarbeiter einsetzen. Allerdings kann die fehlerhafte Beurteilung, das sein Arbeitnehmer fälschlicherweise als Selbstständiger betrachtet wird, große Konsequenzen haben. Für den Fall, dass ein Arbeitgeber sogar vorsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge leistet, stellt dies eine Straftat dar, die mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft wird. Auch bei fahrlässiger Nichtzahlung der Sozialversicherungsleistungen finden hohe Geldstrafen Anwendung.

Unterscheidung zwischen Selbstständigkeit und Arbeitnehmereigenschaft.

Um hohe Geldbußen oder andere Strafen zu vermeiden, muss genau untersucht werden, ob eine Person Selbständiger oder Arbeitnehmer ist.

Diese Unterscheidung kann sehr kompliziert sein. Es gibt keine exakte Definition, die die Unterschiede zwischen beiden Tätigkeitsarten eindeutig festlegt und definiert. Vielmehr gibt es eine Reihe von Kriterien zur Unterscheidung. Diese Kriterien müssen in jedem Einzelfall geprüft werden.

Einige wichtige Punkte, um zwischen einem selbstständig Tätigen und einem Arbeitnehmer zu unterscheiden, sind die folgenden Punkte:

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Wichtig ist, dass es nicht von einem einzigen Kriterium abhängig ist, ob eine Person Arbeitnehmer oder selbstständig tätig ist. Es kommt vielmehr auf das Bündel der Kriterien im Einzelfall an und wie der Vertrag tatsächlich ausgeführt wird. Sehr wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es nicht darauf ankommt, wie der Vertrag die Tätigkeit bezeichnet. Es kommt darauf an, wie der Vertrag tatsächlich “gelebt” wird. Dies ist ein wichtiger Punkt, da viele Unternehmen fälschlicherweise davon ausgehen, dass die Überschrift mit “Dienst-“ oder “freier Mitarbeitervertrag” ausreichend ist.

Sollten sie planen mit freien Mitarbeitern oder Handelsvertretern zusammenzuarbeiten, freuen wir uns sehr, wenn wir sie untersützen können, alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten und zum Erfolg Ihres Unternehmens beizutragen!