Wann die Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer AG gegen ein Aufsichtsratsmitglied beginnt, erfahren Sie in unserem neuen Newsflash!
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Gesellschaftsrecht
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Sommerzeit = Urlaubszeit! Und in welchem Fall Sie vom Reisevertrag zurücktreten können, erfahren Sie in unserem neuen Newsflash.
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Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht - April 2018.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) befürwortet - ausweislich ihrer jüngsten Stellungnahme Nr. 38/2016 (November 2016) - den Änderungsentwurf der Bundesregierung zu § 104 InsO (BT-Drs. 18/9983) überwiegend. Allerdings mahnt sie zur Nachbesserung hinsichtlich einer weiteren Begrenzung des Anwendungsbereichs von § 104 InsO-E und der Konkretisierung oder Streichung der unbestimmten Rechtsbegriffe in § 104 Abs. 4 InsO-E.
Für Verbraucherdarlehensverträge hat der Bankensenat des Bundesgerichtshofs (BGH) durch zwei parallele Urteile vom 13.05.2014 - XI ZR 405/12 bzw. XI ZR 170/13 und durch zwei weitere, bestätigende Parallelentscheidungen vom 28.10.2014 – XI ZR 348/13 bzw. XI ZR 17/14 formularmäßige Klauseln über die Erhebung eines Bearbeitungsentgelts in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam erklärt.
Im Rahmen der am 01.10.2016 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform hat Frankreich ein neues Vertretungsrecht, und insbesondere das generelle Verbot von Insichgeschäften eingeführt (Art. 1161 des neuen französischen Zivilgesetzbuches, „Code civil“).
Die Bundesregierung hat nunmehr am 14.09.2016 das Dritte Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung (InsO) beschlossen und damit die gesetzlichen Grundlagen für die Abwicklung von Finanzmarktkontrakten in der Insolvenz einer Vertragspartei präzisiert.
Mit Urteil vom 14. Juni 2016 – XI ZR 242/15 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Bürge das Recht verliert, sich gegenüber dem Gläubiger auf den Ablauf der ursprünglichen Regelverjährung der Hauptforderung zu berufen, wenn aufgrund eines gegen den Hauptschuldner ergangenen rechtskräftigen Urteils gegen diesen eine neue 30-jährige Verjährungsfrist in Lauf gesetzt wird, und sich der Hauptschuldner erfolglos auf die Einrede der Verjährung berufen hatte.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat schnell reagiert und bereits am 27.07.2016 einen Referentenentwurf zur Neufassung des § 104 InsO vorgelegt.